Es drohen zehn Jahre HaftDamian (12) blind nach Schuss in den Kopf – Freund (14) steht vor Gericht

Damian wurde ins Auge geschossen. Er verliert daraufhin sein Augenlicht.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Familie zeigen wir Damian (12).
privat

Der Prozess hat begonnen.
Seit dem 15. Dezember ist das Leben von Damian (12) ein ganz anderes. Sein Freund (14) soll ihm an dem Tag mit einer Waffe in den Kopf geschossen haben, Damian landet im Koma. Er überlebt, verliert aber sein Augenlicht. Nun steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.

Damian (12) nach Kopfschuss schwer verletzt

Damian erblindete nach einem Schuss aus der Waffe eines Vierzehnjährigen – jetzt hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Schützen vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) begonnen. Dem 14-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor. Dem Angeklagten drohen maximal zehn Jahre Jugendstrafe. Weitere Details zu den Hintergründen und Umständen der Tat wurden mit Verweis auf das Alter des Jugendlichen nicht gemacht.

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Damian (12) hat nach einem Schuss ins Auge sein Augenlicht verloren. Ein Freund soll ihm ins Auge geschossen haben
Damian (12) hat nach einem Schuss in den Kopf sein Augenlicht verloren.
privat

Der Angeklagte soll am 15. Dezember seinem Freund in den Kopf geschossen haben. Dazu soll er, als Damian ihn besuchte, zwei Pistolen fertig geladen zurechtgelegt haben. Als sich beide gemeinsam im Zimmer des 14-Jährigen aufhielten, soll dieser eine Pistole an sich genommen und aus kurzer Entfernung auf den Schläfenbereich seines Freundes geschossen haben. Damian überlebte, erblindete aber infolge der Verletzungen. Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft.

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Verfahren findet nicht öffentlich statt

Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Später sollen ein rechtsmedizinischer und ein jugendpsychiatrischer Sachverständiger aussagen. Der Zwölfjährige hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstermine bis zum 14. Juli anberaumt.

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Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Urteilsverkündung ist laut einem Gerichtssprecher nicht öffentlich. Wird jemand wegen Taten angeklagt, die er als Jugendlicher begeht, so findet die Hauptverhandlung grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit dem 14. Geburtstag fallen Jugendliche unter das Jugendstrafrecht, das stark vom Erziehungsgedanken geprägt ist. Der Schutz des Angeklagten hat deshalb Vorrang vor dem Interesse der Öffentlichkeit. (fkl/dpa)