Lange Haftstrafe für Angeklagten
Philippos (20) nach Abifeier totgeprügelt – Gericht spricht Urteil
Der Angeklagte ist schuldig!
Ausgelassen feiert Philippos (20) im Sommer 2024 das bestandene Abitur seiner Schwester, verlässt die Party gemeinsam mit Freunden. Im Kurpark von Bad Oeynhausen bricht plötzlich ein Streit aus, der junge Mann landet schwer verletzt im Koma. Zwei Tage später ist er tot. Nun spricht das Landgericht Bielefeld ein Urteil.
Gericht spricht Urteil nach Tod von Philippos
Während die Staatsanwaltschaft und die als Nebenkläger auftretenden Eltern nach dem gewaltsamen Tod eine Jugendstrafe von neun Jahren wegen Raubes mit Todesfolge und versuchten Mordes beantragen, hoffte der Angeklagte (19) auf eine Verwarnung. Der Strafverteidiger von Mwafak Al S. argumentierte vor dem Urteil im Gespräch mit RTL: „Mein Mandant hat einen riesengroßen Fehler gemacht. Er hat Philippos geschlagen. Das hat er zugegeben. Ich bin mir allerdings sicher, dass er ihn nicht am Boden liegend getreten hat.“
Das Gericht sieht das anders: Der angeklagte 19-Jährige wurde am Freitagmittag (9. Mai) zu einer neunjährigen Jugendstrafe wegen vorsätzlichen Totschlags und Körperverletzung verurteilt!

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Während eines Streits um Drogen im Juni 2024 wurde Philippos von einer Gruppe von jungen Männern geschlagen und schwer verletzt. In der Urteilsbegründung heißt es, dass er daraufhin die Flucht ergriffen habe. Doch die Jugendlichen um den Verurteilten holen ihn ein, versetzen ihn mit Tritten auf den Boden. Dabei schlägt Philippos mit dem Kopf auf, beginnt aus Nase und Ohr zu bluten.

Trotz der offensichtlichen Verletzung treten die Täter mindestens zweimal nach, klauen die Tasche sowie Geld und verschwinden. Mit gebrochenem Schläfen- und Kahnbein landet Philippos im Krankenhaus, verliert dort nach einem zweitägigen Koma sein Leben. Als Todesursache wird im Gerichtssaal ein Schädel-Hirn-Trauma genannt.
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Zwei weitere Angeklagte freigesprochen
Neben dem Syrer landen zwei weitere Tatverdächtige vor Gericht, gegen beide steht der Vorwurf Körperverletzung und Hehlerei im Raum. Das Verfahren gegen die jungen Männer wird aber eingestellt – in einem Fall gegen Geldauflage. Die beiden seien „von sich aus zur Polizei gegangen“, diesen Umstand habe die Kammer „berücksichtigt“, erklärt ein Gerichtssprecher.
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Auslöser der Gewalttat soll ein grundloser verbaler Streit zwischen zwei Gruppen gewesen sein, Angreifer und Opfer hätten sich vorher nicht gekannt. Da der Angeklagte mit Wohnsitz in Bad Oeynhausen aus Syrien stammt, war nach der Tat eine bundesweite Debatte über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern entbrannt. (mit dpa)