Parkhaus-Millionärin ermordet
Saß 20 Jahre lang ein Unschuldiger im Knast?

Kommt Bewegung in einen der spektakulärsten Mordfälle Deutschlands?
Vor fast 20 Jahren wird eine Millionärin in ihrer Wohnung in München ermordet. Verurteilt wird ihr Neffe, Benedikt T. Doch nun hat das Landgericht Augsburg den Wiederaufnahmeantrag wegen Mordes in zwei Punkten für zulässig erklärt.
Zeugin macht neue Aussage
Das Gericht begründete den Beschluss damit, dass es inzwischen eine neue Aussage einer Zeugin gibt, die sich in der Hauptverhandlung am Landgericht München I noch auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte. Außerdem liegen zwei neue Sachverständigengutachten zum Tatablauf vor, die „möglicherweise neue Beweismittel” darstellen. „Das Gericht schloss in seiner Entscheidung eine mögliche Auswirkung auf den Schuldspruch nicht aus.”
Ob der als Münchner „Parkhaus-Mord” bekanntgewordene Fall auch tatsächlich in einer Hauptverhandlung neu aufgerollt wird, ist damit allerdings noch nicht entschieden.
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Die reiche Witwe war im Mai 2006 in ihrer Wohnung erschlagen worden. Wenig später wurde ihr Neffe festgenommen und 2008 verurteilt. Der damals 33-Jährige hatte seine Schuld stets bestritten und sich als Justizopfer gesehen. Der Antrag, den das Augsburger Gericht nun begutachtet hatte, war schon sein dritter Wiederaufnahmeantrag.
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Tatverdächtiger wurde 2023 aus Haft entlassen
Nach fast 17 Jahren im Gefängnis war der wegen Mordes verurteilte Neffe der Millionärin im vergangenen Jahr aus der Haft entlassen worden.
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Wenn die Entscheidung des Augsburger Landgerichts rechtskräftig wird, startet zunächst das nicht-öffentliche sogenannte Probationsverfahren, bei dem Zeugen und Sachverständige angehört werden, um zu prüfen, ob die angegebenen Gründe eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen. Erst am Ende dieses Verfahrens wird dann entschieden, ob der Fall noch einmal vor Gericht verhandelt wird.
Der Fall hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt, auch weil Familie und Freunde versuchten, die Unschuld des Verurteilten zu beweisen. (dpa/eon)