Gefängnisleitung hat entschiedenNeonazi Marla Svenja Liebich muss in Männerknast

Zunächst wurde sie in ein Frauengefängnis gebracht – doch dabei bleibt es nicht.
Nach ihrer Flucht ins Ausland ist die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich erst seit Mittwoch wieder in Deutschland. Wie die Gefängnisleitung in Chemnitz jetzt entschieden hat, soll Liebich ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen.
Verlegung kurz nach Haftantritt
Obwohl Neonazi Marla Svenja Liebich offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen. Das habe die Anstaltsleitung im Frauengefängnis in Chemnitz entschieden, teilte das sächsische Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.
Lese-Tipp: Verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich gefasst
2025 war bekannt geworden, dass Liebich ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hatte ändern lassen. Kritiker hielten dies für eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Vor dem Amtsgericht in Halle steht derzeit noch eine Entscheidung darüber aus, ob die Änderungen rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.
Justizminister begrüßt Entscheidung
Nach ihrer Auslieferung von Tschechien war Liebich am Mittwoch zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag sei sie in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden, hieß es nun.
Lese-Tipp: Nicht zur Haft angetreten! Fahndung nach Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich
„Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat”, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Die Entscheidung der Anstaltsleitung wurde demnach unter anderem nach einem Gespräch mit Liebich und einer Untersuchung von ihr getroffen. In der Abwägung maßgeblicher Aspekte sei es auch um die Sicherheit der Frauen im Justizvollzug in Chemnitz gegangen, hieß es.
Verurteilt wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung
Im Juli 2023 war die Rechtsextremistin – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Lese-Tipp: Sechs Jahre Haft für Nazi-Heilpraktikerin Susanne G.
Weil Liebich dennoch seit der Änderung offiziell eine Frau ist, war sie zum Haftantritt in das Frauengefängnis Chemnitz geladen worden. Es ist das nächstgelegene Gefängnis von Liebichs Meldeadresse. Allerdings trat die Rechtsextremistin ihre Haft im vergangenen Jahr nicht an, floh stattdessen und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. (okr)
Verwendete Quellen: dpa


