Angeklagter soll sexuelle Handlungen an Toten gefilmt habenLeichen missbraucht? Ex-Krankenhausmitarbeiter am Landgericht Bielefeld angeklagt

von Jens Diestelkamp und Daria Semcov

Vor dem Landgericht Bielefeld muss sich seit Mittwoch (15.07.) ein 39-Jähriger aus Hiddenhausen (Kreis Herford) wegen verschiedener Straftaten verantworten. Im Mittelpunkt der Anklage: Der Mann soll mehrfach in ein Krankenhaus eingedrungen sein und dort sexuelle Handlungen an Leichen vorgenommen haben.

Kinderpornografie im Visier der Ermittler

Die Anklage gegen Sven J. umfasst Brandstiftung, mehrere Wohnungseinbrüche, Diebstähle sowie den Besitz von mehr als 1.000 kinderpornografischen Dateien. Doch vor allem ein Vorwurf ist verstörend: Zwischen Juni und Dezember 2025 soll der 39-Jährige insgesamt siebenmal unbefugt in das Lukas-Krankenhaus in Bünde (Kreis Herford) eingedrungen sein. Dort hatte er zuvor als Reinigungskraft gearbeitet und offenbar weiterhin Zugang zum Gebäude. Nach Angaben des Landgerichts soll er dort sexuelle Handlungen an Verstorbenen vorgenommen haben. Fünf dieser Taten soll er selbst gefilmt haben.

Videos belasten den Angeklagten

Aufgedeckt wurden die mutmaßlichen Taten durch Ermittlungen des Landeskriminalamts. Bei Untersuchungen wegen kinderpornografischer Dateien stießen die Beamten auf belastendes Material. Der 39-Jährige ist geschieden und Familienvater.

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Schuldfähigkeit unklar

Ob beim Angeklagten eine sogenannte Nekrophilie – also eine Neigung zu Sex mit Toten – vorliegt, bleibt zunächst unklar. Sven J. hat einer psychiatrischen Begutachtung widersprochen. Sein Verteidiger Carsten Ernst erklärt, dass eine solche Untersuchung zwar entlasten könne, gleichzeitig aber auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach sich ziehen könnte, falls eine verminderte oder fehlende Schuldfähigkeit festgestellt werde.

Krankenhaus erhöht Sicherheitsmaßnahmen

Das Lukas-Krankenhaus in Bünde zeigt sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe betroffen. Nach eigenen Angaben wurden unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorfälle die Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Dazu gehören unter anderem ein neues Schließsystem sowie die Installation einer Videoüberwachung.

Hohe Strafe möglich

Sollte der Angeklagte wegen Brandstiftung, Wohnungseinbruchs und Diebstahls verurteilt werden, muss er mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Für die Störung der Totenruhe sieht das Gesetz derzeit eine Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe vor.