Sie verschickte Todesdrohungen mit PatronenhülsenSechs Jahre Haft für Nazi-Heilpraktikerin Susanne G.

Sie führte ein Doppelleben, das andere das Leben gekostet hätte, wenn es nach Susanne G. gegangen wäre. Dafür muss die Heilpraktikerin jetzt für sechs Jahre ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht München verurteilte sie wegen der Vorbereitung eines rechtsextremen Anschlags. G. verschickte Grußkarten mit einer beiliegenden Patrone verschickt und sammelte Material zum Bombenbau. Sie war "fest entschlossen" gewesen, einen Brandsatz herzustellen und zu zünden, sagte der Vorsitzende Richter Michael Höhne in der Urteilsbegründung. Ihr Handeln entsprang einer "nationalsozialistischen Gesinnung".
Susanne G. wies Vorwürfe stets zurück
Im Visier der heute 55-Jährigen: Amtsträger oder Muslime. Sie hatte Grußkarten mit Todesdrohungen und Munition an zwei fränkische Kommunalpolitiker, einen Moschee- und einen Flüchtlingsverein verschickt. Anschließend sei sie untergetaucht mit dem Ziel, Anschläge zu begehen.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Strafe von sechs Jahren Haft für die Angeklagte gefordert. Die Anwälte der Nebenklage, die die beiden Politiker vertreten, plädierten auf ein schärferes Urteil von acht Jahren Gefängnis. Die Verteidigung beantragte dagegen einen Freispruch, weil die Schuld ihrer Mandantin nicht erwiesen sei. Die Angeklagte selbst wies die Vorwürfe gegen sich zurück.
Begonnen hatten die Bedrohungen im Dezember 2019. "Juden- und Ausländerfreund" und "Erschossen auf der Terrasse" schrieb sie damals in einem Brief an einen Landrat in Bayern - als Beileidskarte mit dem Zusatz "Wir kriegen Euch alle". Es folgten anonyme Anrufe und weitere Briefe auch an andere Amtsträger, eine türkisch-islamische Gemeinde sowie an einen Flüchtlingshilfe-Verein.
NSU-Verbindung konnte nicht nachgewiesen werden
Spätestens im März 2020 soll die Frau mögliche Ziele ausgekundschaftet haben. Zudem besorgte sie sich Anleitungen zum Bombenbau. Im September 2020 wurden in ihrem Auto Waffen und Material für einen Sprengsatz gefunden, darunter Gaskartuschen, Benzinkanister, eine schusssichere Weste und ein Messer. Bevor sie einen Anschlag begehen konnte, wurde sie festgenommen.
Schlagzeilen machte hatte der Fall vor allem wegen einer Verbindung der Angeklagten zu den NSU-Unterstützern Ralf Wohlleben und André E. Sie waren auch als Zeugen in dem Prozess geladen, beriefen sich aber auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht und erschienen nicht vor Gericht. Eine Verbindung zwischen der Frau und dem NSU konnte allerdings nicht nachgewiesen werden. (uvo / dpa)