Verurteilt wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und BeleidigungNicht zur Haft angetreten! Fahndung nach Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich

Wieder Wirbel um bekannte Rechtsextremistin!
Bis zum Freitagabend (29. August) sollte Marla-Svenja Liebich (54) ihre Haft im Frauengefängnis Chemnitz antreten. Doch sie kommt nicht.

Haftstrafe nicht angetreten

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten und wird deshalb nun von den Behörden gesucht. „Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen”, sagte Staatsanwalt Dennis Cernota der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe sich allerdings nicht gestellt.

Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl, erklärte Cernota. Nach ihr werde gefahndet. Dazu, wie die Fahndungsmaßnahmen aussehen, machte Cernota „aus operativtaktischen Gründen” keine Angaben.

Wer ist Marla-Svenja Liebich?

Liebich ist vor allem durch regelmäßige Demonstrationen bekanntgeworden, die seit 2014 oft auf dem Marktplatz in Halle veranstaltet wurden. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Die Straftaten, die Liebich die Haftstrafe eingebracht haben, ereigneten sich teils im Zusammenhang mit den Demos.

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Im Juli 2025 hatte das Landgericht Leipzig ein Berufungsverfahren gegen Liebich und drei Mitangeklagte in einem anderen Fall vorläufig eingestellt. Dabei ging es um ein Gerangel mit einem Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig.

Liebich war allerdings im Juli 2023 - damals noch als Sven Liebich - vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Das Urteil ist rechtskräftig. (dpa/lha)