Sein Handy soll am Handtuch gelehnt habenSpanner macht Nacktbilder von Frauen in der Sauna − und darf sie trotz Anzeige behalten!

Sauna, steam room bath. Woman relaxing in spa. Wellness and warm temperature therapy in dark wood home in Finland. Water bucket and ladle. Towel on body, resting legs. Traditional Finnish lifestyle.
In einer Leipziger Sauna kommt es zum Vorfall. (Symbolbild)
iStockphoto

Sie wollten sich einfach nur entspannen!
Im Juli besuchen zwei Freundinnen eine Leipziger Sauna. Sie sind völlig nackt. Plötzlich bemerkt eine von ihnen, dass ein Mann sie mit seinem Handy filmt. Die Polizei kommt, der mutmaßliche Spanner gesteht. Doch wenig später bekommt er sein Smartphone zurück − inklusive der Nackt-Aufnahmen!

Verfahren gegen Mann eingestellt

Noch vor Ort in der Sauna gibt der Mann im Juli zu, heimlich gefilmt zu haben. Die jungen Frauen erstatten Anzeige gegen ihn, die Polizei nimmt ihm das Handy ab. Doch im August folgt die Wende: Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellt das Verfahren gegen den mutmaßlichen Spanner ein, wie taz und Tag24 berichten.

Die Begründung: Das Verhalten des Beschuldigten sei zwar „unstreitig als in erheblichem Maße moralisch verwerflich zu betrachten”, erläutert der Leipziger Oberstaatsanwalt Ricardo Schulz TAG24. Laut geltender Rechtsgrundlage handele es sich dabei aber um keine Straftat, die angeklagt werden könne.

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Kein Schutz in der Sauna?

Das Anfertigen von Bildaufnahmen ist nur dann strafbar, wenn dadurch eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches” stattfindet − beispielsweise in der eigenen Wohnung oder in einer Umkleidekabine. Der für zahlende Gäste öffentlich zugängliche Bereich einer Sauna gehöre laut Staatsanwaltschaft jedoch nicht dazu. Damit seien die notwenigen Voraussetzungen nicht erfüllt, das Verfahren wurde eingestellt. Das Unglaubliche: Der mutmaßliche Spanner erhält auch sein Handy mit den Nacktaufnahmen wieder zurück!

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„Durften (...) die Aufnahmen nicht löschen”

„Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft wurde das Mobiltelefon wieder an den Beschuldigten herausgegeben”, erklärt Oberstaatsanwalt Schulz Tag24. Die Aufnahmen gesehen oder gar gelöscht hat zuvor offenbar niemand: Das Handy sei weder im Juli von der Polizei geprüft worden, noch habe die Staatsanwaltschaft eine Durchsicht des Geräts angeordnet, erläutert die Staatsanwaltschaft Tag24.

Auf Anfrage äußert sich auch die Leipziger Polizei: Sie habe den Fall einer „intensiven juristischen Prüfung” unterzogen. „Im Ergebnis dessen durften wir leider die Aufnahmen nicht löschen, weil dazu im konkreten Einzelfall die Rechtsgrundlage fehlt”, sagt Polizeisprecher Olaf Hoppe Tag24.

Laut der taz wollen die beiden Freundinnen jedoch nicht aufgeben − im Gegenteil! Sie sollen eine Petition planen mit der Forderung, das Strafrecht zu reformieren, um Opfer wie sie endlich zu schützen. (xas)

Verwendete Quellen: Tag24, taz