Zum zweiten Mal vor GerichtFrau fotografierte sterbenden Motorradfahrer – Staatsanwaltschaft will Haftstrafe

Während seiner Flucht vor der Polizei verletzt sich ein Motorradfahrer schwer. (Symbolbild)
Ein Motorradfahrer starb bei einem Unfall. Die mutmaßliche Verursacherin machte von dem Sterbenden ein Foto. (Symbolbild)
David Young/dpa

Ihr Verhalten sorgte für einen Aufschrei.
Eine Autofahrerin verursacht einen schweren Unfall. Ein Motorradfahrer stirbt. Dann macht sie ein Foto des Sterbenden mit ihrem Handy. In einem ersten Verfahren wurde sie zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Anklage ist das nicht genug.

Motorradfahrer stirbt nach Ausweichmanöver

Daher geht der Prozess am Donnerstag (10.30 Uhr) in eine neue Runde. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate Haft gefordert – ohne Bewährung. Sie war nach dem ersten Urteil in Berufung gegangen.

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Das Verhalten der Angeklagten hatte im Juli 2022 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt. Die Frau soll illegal gewendet und dadurch einen tödlichen Unfall verursacht haben. Ein 60-jähriger Motorradfahrer war bei einem auf ihr Fahrmanöver folgendes Ausweichmanöver ins Rutschen gekommen. Der Mann war gegen die Umzäunung eines Baums geprallt und gestorben.

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Frau machte Foto, damit ihr Chef ihr glaubt

Sie habe den Unfall gar nicht mit ihrem Wendemanöver in Verbindung gebracht, es habe keine Kollision mit ihrem Wagen gegeben, hatte die Angeklagte erklärt. Den verunglückten Motorradfahrer habe sie mit ihrem Handy fotografiert und das Foto an ihren Chef geschickt, „damit er mir glaubt, dass es später wird, weil es einen Unfall gab”, hatte die damals 41-Jährige ausgesagt.

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Das Amtsgericht hatte die Frau wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung der Persönlichkeitsrechte verurteilt, sie vom Vorwurf der Unfallflucht aber freigesprochen: Die Situation sei unübersichtlich gewesen. Ein Gutachten hatte zudem ergeben, dass der Motorradfahrer deutlich schneller als erlaubt gefahren war. (dpa)