Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD)Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld – das erwartet uns mit der Sozialstaatsreform!

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Auf 50 Seiten haben Bund, Länder und Kommunen insgesamt 26 Vorschläge zur Reform des deutschen Sozialstaates aufgeschrieben. Nach dem Anstoß von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ist nun die Regierung gefragt. Doch was soll überhaupt passieren? Wir geben eine Übersicht!

Wie sollen die Reformvorschläge umgesetzt werden?

Die Gesetzesgrundlagen sollen laut Bas möglichst bis Ende 2027 geschaffen werden. Bund, Länder und Kommunen hätten ihre 26 Reformvorschläge bereits einvernehmlich erarbeitet. Den Auftrag für die Kommmission hatten Union und SPD gemeinsam gefasst. Kanzleramt, mehrere Ministerien sowie Länder waren vertreten. Motto laut Bas: „Keine Leistungskürzung, das Schutzniveau bleibt erhalten”. Die SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt kündigt an: „Wir drehen das große Rad und machen aus mehreren Sozialgesetzbüchern eins.”

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Was soll sich beim Bürgergeld ändern?

Das Bürgergeld – nach einer in der Gesetzgebung befindlichen Reform soll es Grundsicherung heißen – soll an vielen Stellen vereinfacht werden. Grundsätzlich soll die Grundsicherung mit Wohngeld und Kinderzuschlag zusammengelegt werden. Die Bündelung soll aus vier Behörden zwei machen, und zwar eine für erwerbsfähige und eine für nicht erwerbsfähige Bedürftige.

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Arbeit soll sich lohnen – was wird dafür getan?

Geht es nach der Kommission, soll der Missstand beendet werden, dass Geringverdienenden wegen des Entzugs von Leistungen oft der Anreiz für Mehrarbeit fehlt. Denn heute kann durch das Zusammenspiel von Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld ein Euro zusätzliches Einkommen das verfügbare Haushaltseinkommen netto sogar verringern. Das Gremium schlägt vor, dass bis 50 Euro das Erwerbseinkommen behalten werden darf. Danach sollen - etwa bis zur Minijobgrenze von 603 Euro - von jedem Euro noch 10 bis 20 Cent behalten werden dürfen. Mehrarbeit soll sich auszahlen, Genaueres politisch bestimmt werden.

Wie sieht es bei Wohngeld und Kinderzuschlag aus?

Bezieher sollen ein Anrecht auf die neue gemeinsame Sozialleistung haben. Betreut würden sie wie alle – je nach Status – von der Behörde für Menschen mit oder der für Menschen ohne Erwerbsfähigkeit. Die Jobcenter wären für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nichterwerbsfähige Personen zuständig. Betroffene müssten nicht noch etwa zur Wohngeldstelle. Systematische Schlechterstellungen soll es nicht geben, besonders nicht für Rentnerinnen und Rentner und Haushalte mit Kindern.

Was soll das Ganze für den Staat bringen?

Der „erhebliche Aufwand” soll verringert werden. Konkrete Einsparziele sind nicht genannt. SPD-Fraktionsvize Schmidt sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Aktuell geben wir viel Geld für unseren Sozialstaat aus, ohne dass die Menschen, für die er gedacht ist, immer das Gefühl haben, dass er für sie gut funktioniert. Das ändern wir jetzt.” Rechtsvereinheitlichungen und Pauschalieren von Leistungen sollen Effizienzen heben. Die Zahl der für die steuerfinanzierten Leistungen zuständigen Stellen könnte halbiert werden. Behördendschungel soll bekämpft werden – etwa, dass heute 300 Stellen für die Elterngeld-Bearbeitung zuständig seien.

Was sollen die Bürgerinnen und Bürger von einer Reform haben?

Weniger Anträge – mehr Transparenz und ein leichterer Zugang zu Leistungen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden – der Gang zur Familienkasse fiele weg. Bürgerinnen und Bürger sollen eine einheitliche digitale Zugangsmöglichkeit und eine einheitliche ortsnahe Anlaufstelle für Sozialleistungen bekommen. Diese sollen Auskünfte erteilen können, Anträge annehmen und bei der Beantragung über ein neues digitales Zugangsportal helfen. Digital findet man künftig – so der Plan – alle relevanten Informationen gebündelt an einer Stelle. Leistungen können demnach zeit- und ortsunabhängig beantragt werden.

Was soll Digitalisierung bringen?

Das Digitalportal soll den Sozialstaat generell leichter zugänglich machen. Die Behörden sollen Informationen leichter austauschen. Dem Missstand, dass dies wegen Transkriptionsfehlern, Namensverwechslungen und veralteten Angaben häufig nicht schnell klappt, soll durch eine breitere Nutzung der elfstelligen Steuer-Identifikationsnummer begegnet werden. Digitalisierung soll konsequent vorangetrieben werden, „ein digitaler Neustart des Sozialstaats” gelingen. Lästiges Wiederholen von Angaben bei Behördenwechseln soll wegfallen. (nlu/dpa)

Verwendete Quellen: DPA