FDP fordert geringere Leistungen

Bald kein Bürgergeld mehr für Ukraine-Flüchtlinge?

Ein Mann geht in einem Jobberatungszentrum an einem Plakat mit der Aufschrift «Job in Germany» vorbei.
Ukraine-Flüchtlinge haben derzeit sofort Anspruch auf Bürgergeld. Hintergrund dieser Entscheidung: Mit diesem Status können sie - anders als Asylbewerber - direkt arbeiten.
Oliver Berg/dpa/Archivbild

Wenn Ukrainer vor dem Krieg in ihrem Land nach Deutschland flüchten, können sie Bürgergeld bekommen. Nun gibt es vermehrt Stimmen, die staatliche Unterstützung zu verringern.

Asylbewerberleistungen statt Bürgergeld

Bijan Djir-Sarai, FDP Generalsekretär.
FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai
Michael Kappeler/dpa

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai fordert geringere staatliche Leistungen für Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg nach Deutschland flüchten. „Neu ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollten künftig kein Bürgergeld mehr bekommen, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen“, sagte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der Bild. Ähnliche Forderungen waren bereits wiederholt aus der Union gekommen, aber auch aus der FDP-Bundestagsfraktion.

Verhindert Bürgergeld, dass die Menschen arbeiten?

Zuletzt hatte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) die Zahlung von Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge infrage gestellt und argumentiert, das Bürgergeld sei zum „Bremsschuh für die Arbeitsaufnahme“ geworden. Ähnlich äußert sich nun Djir-Sarai: „Wir haben überall Arbeitskräftemangel – etwa in der Gastronomie, auf dem Bau oder in der Pflege. Wir sollten nicht länger mit dem Geld der Steuerzahler Arbeitslosigkeit finanzieren, sondern müssen dafür sorgen, dass die Menschen in Arbeit kommen.“

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rosemann, hält dagegen: „Die Behauptung, das Bürgergeld verhindere die Arbeitsaufnahme von Ukrainern, ist falsch“, sagt er der Bild. Erst durch das Bürgergeld und die Arbeit der Jobcenter hätten ukrainische Flüchtlinge Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Kriegsflüchtlinge aus dem von Russland angegriffenen Land können in Deutschland seit Juni 2022 Leistungen der Grundsicherung (damals noch Hartz IV, heute Bürgergeld) erhalten - anstelle der geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darauf hatten sich damals Bund und Länder verständigt. Begründet wurde die Änderung unter anderem damit, dass Flüchtlinge aus der Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten. Geflüchtete Ukrainer dürfen hierzulande auch arbeiten. Anspruch auf Bürgergeld haben sie wie üblich nur, wenn sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.

Lese-Tipp: Bürgergeld: Auszahlungstermine 2024 - Wann kommt das Geld?

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