Nachbarschaftsstreit wie in einer Sitcom

Ärger wegen Nähmaschine! Münchnerin geht an die Decke und zahlt drauf

Frau fühlt sich von Lärm belästigt und schützt ihr Ohren mit Kissen
Dieser Lärm! Eine Frau in München fühlte sich durch eine Nähmaschine belästigt - und zahlt am Ende Lehrgeld. (Foto: Symbolbild)
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Nachbarschaftsstreitigkeiten sind wohl so alt wie das Wohnen selbst!
Doch manchmal nehmen sie kuriose Züge an, wie dieser Fall aus München zeigt. Dort landeten zwei Nachbarinnen vor Gericht, weil die eine sich durch das Nähmaschinen-Geräusch der anderen gestört fühlte und mit Geklopfe an der Decke reagierte.

Mit Geklopfe den letzten Nerv geraubt

Habt ihr auch schon einmal Streit mit euren Nachbarn gehabt? Wegen Lärm oder so? Stellt euch mal vor, über euch rattert ständig eine Nähmaschine. Da könnte man doch glatt an die Decke gehen, oder? Genau das hat eine Münchnerin getan – und muss jetzt dafür blechen! Wie die Süddeutsche Zeitung und dpa berichten, hat das Amtsgericht München die Dame zu 300 Euro Schmerzensgeld verdonnert, weil sie ihrer Nachbarin mit Geklopfe an der Decke den letzten Nerv geraubt hat.

Die Geschichte klingt eigentlich wie ein Drehbuch für eine Sitcom: Unten wohnt eine Frau, die sich von dem Geräusch der Nähmaschine ihrer Nachbarin gestört fühlt.

Oben wohnt die Nachbarin, die fleißig näht – mit einer Industrienähmaschine, wohlgemerkt. Die Dame im Erdgeschoss fühlte sich offenbar so sehr belästigt, dass sie, man höre und staune, mindestens 500 Mal mit einem Gegenstand an die Decke geklopft haben soll. Da kann man sich vorstellen, dass die Stimmung im Haus nicht gerade rosig war.

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In Notwehr gehandelt?

Die genervte Nachbarin mit der Industrienähmaschine über ihr, die von dem ständigen „Tok-Tok-Tok” wohl schon Alpträume bekommen hat, zog schließlich vor Gericht. Sie klagte auf Unterlassung und Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro. Ihr Argument: stressbedingte Beschwerden durch das ständige Geklopfe.

Die „Klopf-Täterin” wehrte sich und behauptete, sie habe in Notwehr gehandelt. Schließlich habe die Nähmaschine unerträglichen Lärm verursacht.

Um dem Ganzen ein Ende zu bereiten, schaltete sich sogar die Gemeinde ein. Zwei Mitarbeiter rückten an, um den Lärmpegel zu überprüfen. Das Ergebnis: Von der Nähmaschine war gar nichts zu hören. Trotzdem flog das gute Stück wenig später aus der Wohnung.

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Gericht: Nachbarin hätte anderen Weg wählen müssen

Das Gericht sah die Sache aber ganz klar: „Die Beklagte hat unstreitig mit einem Gegenstand gegen die Decke ihrer Wohnung geklopft”, heißt es in der Urteilsbegründung. Zwar stritten die Damen darüber, wie oft genau geklopft wurde, aber Fakt ist: Die Nachbarin oben fühlte sich gestört, vor allem in ihrer Nachtruhe. Und dieses nervenaufreibende „Tok-Tok-Tok” war nicht gerechtfertigt, so das Gericht.

Besonders pikant: Die klagende Nachbarin hatte sogar Tonbandaufnahmen vorgelegt. Doch statt des typischen Nähmaschinen-Geräuschs war darauf nur ein „starkes Rauschen” zu hören. Ups! Da hatte die „Klopf-Queen” wohl etwas überreagiert.

Das Gericht stellte klar: Selbst, wenn es tatsächlich Lärm gegeben hätte, dürfe man nicht einfach mit Geklopfe antworten. Stattdessen hätte die Dame vor Gericht ziehen und auf Unterlassung klagen müssen. Am Ende musste sie 300 Euro Schmerzensgeld zahlen und darf nicht mehr an die Decke klopfen. Tja, so kann’s gehen. (ija)