Wann ist was erlaubt?Lärmbelästigung - diese Ruhezeiten gelten in Deutschland
Rasenmähen am Sonntag, Kindergeschrei am frühen Morgen oder die laute Geburtstagsparty bis spät in die Nacht?
Besonders in dichtbesiedelten Gebieten können solche Szenarien oft zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führen. Während der Nachbar in einigen Situationen wohl einfach die Zähne zusammenbeißen muss, verstoßen andere Tätigkeiten gegen die gesetzlichen Ruhezeiten oder Lärmschutzverordnungen. Was die genau besagt? Wir erklären es.
Lärmschutz ist Sache der Länder und Kommunen
Zugegeben, bei Lärmschutzverordnungen den Überblick zu behalten, ist nicht ganz einfach. Denn nicht alle Regelungen zu Ruhezeiten sind bundesweit festgelegt. In großen Teilen sind sie Sache der Länder und Kommunen. Teils sind sie sogar privatrechtlich, etwa durch Hausverwaltungen, geregelt.
Doch manche Regeln gelten deutschlandweit - und das ist auch gut so! Denn zu viel Lärm kann uns tatsächlich krank machen. Im Video erklärt Mediziner Dr. Christoph Specht die Zusammenhänge.
Nachtruhe, Sonn- und Feiertage: Wie viel Lärm ist erlaubt?
In allen Bundesländern gilt die Sonntags- und Feiertagsruhe. Bedeutet: An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten, die die Ruhe des Feiertags stören, von null bis 24 Uhr verboten. Dazu gehören etwa laute Geräusche wie Bohren, Hämmern, Rasenmähen oder laute Musik. Beschwert sich ein Nachbar, muss man mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Auch die Nachtruhe gilt in allen Bundesländern - an jedem Wochentag von 22 bis 6 Uhr beziehungsweise 7 Uhr. Ausnahmen gibt es für die Außengastronomie von 22 bis 24 Uhr.
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Während der Nachtruhe sind ruhestörende Tätigkeiten verboten - ab welcher Lautstärke Musik oder anderer Lärm als Ruhestörung gelten, ist allerdings nicht gesetzlich geregelt. Als Faustregel gilt: Die Zimmerlautstärke von etwa 35 bis 40 Dezibel sollte nicht überschritten werden. Zum Vergleich: 35 Dezibel entstehen etwa bei leisem Flüstern oder Blätterrascheln.
Tolerieren müssen Nachbarn etwa das Geräusch von Rollläden, der Toilettenspülung oder der Dusche - auch nachts. Auch lärmende Kinder oder Babys müssen in einem gewissen Maß toleriert werden.
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Mittagsruhe: Was darf ich zwischen 13 und 15 Uhr?
Eine Mittagsruhe ist nicht bundes- oder länderweit geregelt. Sie wird lediglich von einigen Kommunen oder von Hausverwaltungen vorgegeben. In diesem Fall findet man Informationen auf den Websites der Kommunen oder im Mietvertrag.
Allerdings gibt es auch außerhalb vorgeschriebener Ruhezeiten einige Vorschriften für den Lärmschutz. Gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes dürfen nicht alle Gartenarbeits- und Baugeräte zu jeder Zeit betrieben werden. Für Laubbläser und andere laute Maschinen gilt werktags etwa ein Betriebsverbot von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr sowie von 19 bis 20 Uhr.
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Lärmbelästigung: Was tun, wenn’s beim Nachbarn zu laut ist?
Viele Menschen sind sich unsicher, was zu tun ist, wenn die Nachbarn wiederholt mit Lärm stören. Ratsam ist es, zunächst das persönliche Gespräch zu suchen und zu erklären, weshalb man sich belästigt fühlt. Sorgt das für keine Besserung, sollte man sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden. Bei besonders extremer Lärmbelästigung kann man direkt das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten. (vho, mit spot on news)