Das Problem mit der Beweislast
Krank im Urlaubshotel – wann steht mir eine Entschädigung zu?

Statt Sonne, Strand und Spaß ist Bett hüten und Schonkost angesagt?
Im Urlaub krank werden, das kann wirklich niemand gebrauchen. Kein Wunder, dass Urlauber gerne eine Entschädigung für ihren verpatzten Urlaub sehen würden. Doch die Hürden dafür sind hoch.
Hürde 1: Krankheitsursache im Hotel? Die Beweislast liegt beim Urlauber
Werden Reisende im Urlaub krank, liegt es für die Betroffenen oft auf der Hand, dass die Ursache im Hotel zu finden sein muss. Doch: Zu beweisen, dass man sich eine Krankheit im Hotel zugezogen hat, ist gar nicht mal so leicht. Aber nötig, damit Reiseveranstalter eine Entschädigung überhaupt in Betracht ziehen. Die gibt es nämlich nur für Reisemängel.
Und: Als Reisemangel kann nur geltend gemacht werden, was eindeutig in der Verantwortung des Reiseveranstalters liegt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das Leitungswasser im Hotel, die Eiswürfelmaschine oder das Wasser im Pool mit Keimen verunreinigt ist.
Besonders schwierig wird es, wenn Reisende während des Urlaubs auch das Hotel verlassen. Wer nämlich auswärts gegessen oder getrunken hat, muss erst einmal nachweisen, dass die Infektionsquelle eindeutig im Hotel liegt.
Im Video: Mängel im Urlaubs-Hotel? Diese Rechte habt ihr als Reisende
Hürde 2: Die „Vielzahl”-Regel
Und es gibt eine weitere Hürde, die es Urlaubern erschwert, Krankheiten als Entschädigungsfall durchzubekommen. Denn: Laut eines Urteils des Amtsgerichts München muss eine „Vielzahl“ an Gästen betroffen sein. Erst dann könne man davon ausgehen, dass der Mangel im Bereich des Hotels und damit im Leistungsbereich des Reiseveranstalters liegt.
Berechtigterweise dürften sich jetzt einige fragen, wann man von einer „Vielzahl” spricht. Die Antwort: Laut des Amtsgerichts München müssen mindestens 10 Prozent der Gäste zur selben Zeit im Urlaub mit den gleichen Symptomen krank geworden sein.
Es empfiehlt sich also, zu beobachten, ob es anderen Hotelgästen ähnlich geht. Mit anderen Betroffenen könntet ihr euch dann zusammenschließen - je mehr, desto besser. Auch kann eine Untersuchung bei einem Arzt vor Ort sinnvoll sein, um eine genaue Diagnose zu stellen und so zusätzliche Beweise zu sichern.
„Grundsätzlich wird die Erkrankung im Urlaub dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden zugeordnet
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