Werden Reisende mit Kindern benachteiligt?Ermittlungen gegen Ryanair! Aufsichtsbehörde prüft Verstöße gegen das Verbraucherrecht

Ryanair
In Großbritannien wird gegen die Billigairline Ryanair ermittelt.
picture alliance / Sipa USA | AllShotLive

Ist die Billigairline zu weit gegangen?
Die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority, kurz: CMA) hat eine Untersuchung gegen Ryanair eingeleitet. Es geht um „unfaire” Sitzplatzkosten für Eltern, die mit ihren Kindern reisen.

Eltern müssen neben ihren Kindern sitzen – und dafür zahlen!

Laut Ryanairs Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) müssen Kinder zischen zwei und elf Jahren neben mindestens einem Elternteil bzw. einer Aufsichtsperson sitzen, heißt es in einer Pressemitteilung auf der offiziellen Website der britischen Regierung gov.uk. Das Problem: Damit diese Regel an Bord von Ryanair-Flügen eingehalten werden kann, müsse im Vorfeld ein sogenannter „obligatorischer Familiensitz“ gebucht werden. Und für genau den verlange Ryanair pro Strecke etwa acht Pfund (knapp über neun Euro), obwohl auf der Website von Ryanair von „kostenlos reservierten Sitzplätzen für Kinder unter 12 Jahren“ die Rede sei.

Der CMA scheint dieses Vorgehen ein Dorn im Auge zu sein. Man wolle nun prüfen, „ob diese Praxis mit dem Verbraucherrecht vereinbar ist”. Es stehe der Verdacht im Raum, dass „die Vertragsbedingungen von Ryanair nach Verbraucherrecht ‘unfair’ sind”, da sie „Kunden unbillig benachteiligen”.

Laut CMA sei Ryanair die einzige große Airline mit Abflug in Großbritannien, die derartige Gebühren erhebe.

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Werden Pflicht-Kosten im Ryanair-Buchungsprozess verschleiert?

In der CMA-Untersuchung gehe es laut gov.uk aber auch darum, ob Ryanair seine Flugpreise gleich zu Beginn des Buchungsprozesses korrekt ausweist, oder ob „die obligatorische Familiensitzgebühr während des Buchungsvorgangs ‘nachgereicht’ wird”. Denn „nach dem Verbraucherrecht müssen Unternehmen einen Gesamtpreis ausweisen, der alle unvermeidbaren Gebühren enthält”, heißt es weiter. Dadurch solle es den Verbrauchern ermöglcht werden, Preise effektiv vergleichen zu können.

Die leitende Direktorin für Verbraucherschutz, Hayley Fletcher, erklärt: „Unsere Untersuchung wird Ryanairs Vorgehen bei der Reservierung von Familiensitzplätzen und die Art und Weise, wie die Kosten den Verbrauchern präsentiert werden, berücksichtigen, um festzustellen, ob sie mit dem Verbraucherrecht vereinbar sind.” Seit einem Jahr rate die CMA Unternehmen dazu, „ihren Kunden den Gesamtpreis im Voraus anzuzeigen”, sagt Fletcher und „diejenigen, die dies nicht tun, riskieren ein Eingreifen der CMA”.

Immerhin würden „viele Familien sparen, um sich einen Sommerurlaub leisten zu können” und zusätzliche Kosten – wie die Sitzplatzgebühr für Eltern – würden „den Preis schnell in die Höhe treiben”.

Aktuell stehe die CMA noch am Anfang ihrer Untersuchungen. Ob Ryanair wirklich „gegen das Gesetzt verstoßen hat”, wird sich also noch zeigen.

Verwendete Quelle: gov.uk/Pressemitteilung