Jobcenter und Sozialamt als AnlaufstellenFinanzielle Belastung durch Strom- oder Gasrechnung? Hier gibt es Hilfsangebote vom Staat

Die Rechnung liegt auf dem Tisch, und das Konto sagt „Nein“.
Eine hohe Nachzahlung, weniger Einkommen oder unerwartete Ausgaben reichen manchmal schon aus, damit auch kleine Rechnungen unbezahlbar wirken. Aber kein Grund ab jetzt im Dunkeln zu sitzen: Staatliche Hilfen und Ratenzahlungen können Luft verschaffen.
Stromrechnung nicht bezahlbar? Jobcenter oder Sozialamt können helfen
Wichtig ist vor allem eines: Die Rechnung nicht einfach liegen lassen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich Unterstützung zu holen. Wer eine hohe Nachzahlung nicht aus dem eigenen Einkommen stemmen kann, sollte prüfen, ob Jobcenter oder Sozialamt einspringen. Das gilt laut Verbraucherzentrale ausdrücklich auch für Menschen mit geringem Einkommen, die bislang keine Sozialleistungen erhalten.
Ist bereits eine Energiesperre da oder drohen hohe Energieschulden, können Betroffene beim Jobcenter oder Sozialamt die Übernahme der Schulden beantragen. Wird die Hilfe bewilligt, erfolgt sie laut Verbraucherzentrale in der Regel als Darlehen. Das Geld gibt es also nicht geschenkt, sondern muss zurückgezahlt werden.
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Kinderzuschlag, Wohn- und Grundsicherungsgeld nutzen
Nicht erst die große Jahresrechnung kann ein Grund sein, staatliche Unterstützung zu prüfen. Wer regelmäßig nur knapp über die Runden kommt, hat möglicherweise Anspruch auf Leistungen, die er bislang gar nicht genutzt hat. Dazu gehört beispielsweise Wohngeld. Es richtet sich unter anderem an Haushalte mit geringem Einkommen. Wichtig ist, den Antrag nicht unnötig aufzuschieben. Wohngeld gibt es in der Regel erst ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
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Auch wer arbeitet, kann Anspruch auf zusätzliche Unterstützung haben. Seit Juli 2026 heißt die bisher als Bürgergeld bekannte Leistung Grundsicherungsgeld. Reicht das Einkommen trotz Job nicht für den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft, kann es unter bestimmten Voraussetzungen mit Grundsicherungsgeld vom Jobcenter aufgestockt werden.
Eltern sollten außerdem den Kinderzuschlag prüfen. Er ist für Familien gedacht, deren Einkommen zwar für den eigenen Bedarf der Eltern reicht, aber nicht oder nur knapp für den gesamten Bedarf der Familie. Der Zuschlag beträgt derzeit bis zu 297 Euro monatlich pro Kind. Zuständig ist die Familienkasse.
Stromrechnung in Raten zahlen
Wer eine Nachzahlung nicht auf einmal berappen kann, sollte seinen Energieversorger möglichst früh um eine Ratenzahlung bitten. Die Verbraucherzentrale rät dazu, lieber eine längere Laufzeit mit kleineren Raten zu vereinbaren. Schließlich müssen neben der Rate auch die laufenden Abschläge weiter bezahlt werden.
Besonders wichtig ist dieser Unterschied: Wer Kunde in der Grundversorgung ist und bereits eine Sperrandrohung erhalten hat, hat vor der Sperre sogar ein Recht auf eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Grundversorger. Außerhalb der Grundversorgung besteht dieser gesetzliche Anspruch laut Verbraucherzentrale nicht. Wurden Strom oder Gas bereits abgestellt, entfällt das Recht ebenfalls.
Strom darf nicht einfach abgestellt werden
Eine unbezahlte Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass morgen die Wohnung dunkel bleibt. Für eine Sperre gelten klare Voraussetzungen.
Der Zahlungsrückstand muss unter anderem mindestens 100 Euro betragen
Zugleich muss er mindestens doppelt so hoch sein wie der monatliche Abschlag
Die Energieversorger müssen die Kunden gemahnt haben
Die Sperrung muss mindestens vier Wochen vorher angekündigt werden
Mindestens acht Werktage vorher muss das Datum des Abschalttages noch einmal per Brief bekannt gegeben werden
Die Sperre muss verhältnismäßig sein. In extremen Härtefällen ist sie nicht zulässig
Ist die Energieversorgung erst einmal unterbrochen, wird die Situation schwieriger. Auch deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale, möglichst vorher eine Lösung zu suchen.
Vorsicht bei schnellen Krediten
Wenn mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro fehlen, klingt ein Kredit zunächst nach der einfachsten Lösung. Doch aus einem kurzfristigen Loch in der Haushaltskasse kann damit eine längerfristige Belastung werden. Bevor Sie einen Kredit unterschreiben, sollten Sie deshalb prüfen, ob eine Ratenzahlung beim Energieversorger oder staatliche Unterstützung die günstigere Lösung ist.
Dispo kann richtig teuer werden
Ein paar Klicks und die Energierechnung ist bezahlt, obwohl auf dem Girokonto eigentlich kein Geld mehr liegt. Genau das macht den Dispokredit so verführerisch. Die Verbraucherzentrale weist allerdings ausdrücklich darauf hin, dass eine Energierechnung aus dem Dispo wegen der hohen Zinsen teuer werden kann. Auch seriöse Banken verlangen bis zu 15 Prozent Zinsen pro Jahr.
Verwendete Quellen: Verbraucherzentrale
































