Sammelklage wird in München verhandelt Werbung oder Zusatz-Abo! Wie ihr euer Geld von Amazon Prime zurückholt 

Logo von Amazon Prime auf eine Hauswand gesprüht
Gegen Amazon läuft aktuell eine gigantische Sammelklage, deren Verhandlung am 19. Mai startet.
REUTERS

Jetzt geht es vor Gericht!
Am 5. Februar 2024 hat der Online-Versandhändler Amazon deutschlandweit Werbung auf dem Streamingdienst „Amazon Video“ eingeführt – sowie die Bild- und Ton-Qualität vermindert. Einen Monat zuvor wurde diese Änderung angekündigt. Verhindern konnten Kunden diese allerdings nur, indem sie ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro monatlich abschlossen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das für rechtswidrig und hat eine Sammelklage gegen den Online-Giganten eingereicht. Wie auch ihr euch beteiligen könnt und somit einen Teil eurer monatlichen Gebühren von Amazon zurückfordern könnt, lest ihr hier!

Gegen Amazon! Verhandlung der größten Sammelklage Deutschlands beginnt am 19. Mai 2026

Am Dienstag, dem 19. Mai 2026, um 10 Uhr, beginnt am Oberlandesgericht München die mündliche Verhandlung der aktuell größten Sammelklage Deutschlands, wie die Verbraucherzentrale Sachsen auf ihrem Online-Portal berichtet. Die Verbraucherschützer setzen sich für die in ihren Augen rechtswidrige Einführung von Werbung im „Prime Video”-Streaming-Abo ein. Gemeinsam mit bereits 220.000 betroffenen Verbrauchern fordern sie Gerechtigkeit – und vor allem: das Geld zurück!

Die Chancen für die Verbraucher stehen dabei nicht schlecht: Bereits in einer unteren Instanz hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr im Sinne der Verbraucherschützer entschieden, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet.

Wichtig: Mit dem Beginn der heutigen Verhandlung endet jedoch nicht das Klageregister. Betroffene, die sich der Sammelklage bisher noch nicht angeschlossen haben, können dies jetzt noch tun! Wir verraten euch, ob ihr klageberechtigt seid und wie ihr euch rechtzeitig anmeldet.

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Anspruch auf Schadensersatz: Wer kann sich der Sammelklage gegen Amazon anschließen?

Anspruch auf möglichen Schadensersatz haben alle Kunden, die vor dem 5. Februar 2024 ein „Amazon Prime”-Abo hatten, das mindestens bis zum 6. Februar 2024 lief. Das ist die Grundvoraussetzung. Denn die Sammelklage betrifft sowohl die Kunden, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch die Nutzer, die bei der kostengünstigeren Variante geblieben sind, dafür aber Werbung in Kauf genommen haben.

So fordert die Verbraucherzentrale Sachsen für Kunden mit einem werbefreien Abo die Zurückerstattung der Zusatzbeiträge, für Kunden ohne das Zusatz-Abo wiederum eine Entschädigung – und zwar „im Wert des Zusatz-Abos für werbefreies Streaming”.

Damit geht es um einen Schadensersatz von 2,99 Euro pro Monat. Umgerechnet auf den Beginn des Verfahrens im Jahr 2024 können Ankläger laut der Verbraucherzentrale aktuell von einer Geldsumme von etwa 80 Euro ausgehen.

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Geld zurückfordern! So nehmt ihr an der Sammelklage teil

Um an der Sammelklage teilzunehmen und bei Erfolg das zu viel gezahlte Geld zurückzuerhalten, müsst ihr euch im Klageregister eintragen. Dies erfolgt online über über das Formular des Bundesamtes für Justiz (BfJ). Das Ausfüllen dieses Formulars dauert lediglich 10 Minuten und ist kostenlos. Die Verbraucherzentrale Sachsen betont: „Für Mitkläger entstehen zu keiner Zeit Kosten im Zusammenhang mit der Klage.”

Das Anmeldeformular ist laut der Verbraucherzentrale wie folgt auszufüllen:

  1. Anmeldung: Hier ist „Verbraucherin/Verbraucher” auszuwählen.

  2. Angaben zur eigenen Person: Gebt ihr unbedingt den vollständigen Namen der Person ein, die auch das „Prime Video”-Abo abgeschlossen hat. Im Feld „Angaben zur Geschäftsführung des Unternehmens“ müsst ihr nichts eintragen.

  3. Anschrift: Notiert eure korrekte und vollständige Adresse.

  4. Vertretung: Dieses Feld ist lediglich für Minderjährige relevant. Wer unter 18 Jahre alt ist, muss hier seine Eltern einschließlich ihrer Adresse unter „sonstige Vertretungsberechtigte” angeben.

  5. Angaben zur Verbandsklage: Das Feld sollte vorausgefüllt sein.

  6. Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder Rechtsverhältnisses: Für dieses Freitextfeld hat die Verbraucherzentrale eine klare Empfehlung ausgesprochen. Folgende Zeilen werden Klägern geraten einzutragen: „Ich habe ein Amazon-Prime-Abo, was vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen wurde und über diesen Tag hinauslief. Für die Anmeldung benutzte ich die E-Mail-Adresse (...). Das Angebot von Amazon, für 2,99 Euro werbefrei zu sehen, habe ich (falls zutreffend: nicht) angenommen. Die Änderungen der Bedingungen von Amazon halte ich für rechtswidrig und fordere die Auszahlung aller unzulässig kassierter Beträge.

  7. Angaben zur Höhe des Anspruchs: Da diese Höhe noch nicht feststeht und vom Gericht entschieden wird, dürft ihr hier nichts angeben.

Habt ihr das Formular eingereicht, erwartet euch eine Anmeldebestätigung per Post, so die Verbraucherzentrale. Wer sich umentscheidet, hat die Möglichkeit, über das Bundesamt für Justiz seine Anmeldung zurückzuziehen.

An Sammelklage beteiligen! Bis wann ist es möglich?

Die mündliche Verhandlung der Sammelklage beginnt zwar am 19. Mai 2026, das Klageregister schließt jedoch erst drei Wochen später. Das heißt, ihr könnt euch bis zum 9. Juni 2026 noch anmelden und damit etwaige Schadensersatz-Ansprüche gegen Amazon sichern.

Verwendete Quellen: Verbraucherzentrale Sachsen, AFP, Bundesamt für Justiz