Prozess gegen junge Frau in Zürich

18-Jährige erschießt ihren Vater: „Ich bin einfach froh, dass ich meine Mutter retten konnte“

Vier Schüsse zerreißen die Stille des Septembermorgens in Zürich.
Jetzt steht eine 21-Jährige vor Gericht. Sie soll 2020 (damals war sie noch 18) auf ihren Vater gefeuert haben. „Ich hatte Angst um meine Mutter“, erklärt die Angeklagte laut einem Bericht der Schweizer Zeitung Blick. Die Richterin wollte von ihr wissen, warum sie an dem Morgen überhaupt in das Schlafzimmer ihrer Eltern ging.

Vater soll Mutter angeschossen und gewürgt haben, als Tochter dazwischen ging

Die junge Frau, die von Blick Jasmin T. genannt wird, betritt den Gerichtssaal dem Bericht zufolge gefasst. Mehrere Freunde und Verwandte der 21-Jährigen sind zum Prozess gekommen und umarmen sie. Auch ihr Freund ist laut Blick anwesend und hält vor dem Saal die Hand der Angeklagten.

Jasmin T. hat gestanden, 2020 ihren 47 Jahre alten Vater erschossen zu haben. Auch vor Gericht bleibt sie bei ihren Aussagen. Ihr Verteidiger schildert, was an dem Albtraummorgen in der Wohnung der Familie passiert sein soll: Angeblich habe es einen Streit zwischen Mutter und Vater gegeben, zitiert Blick den Anwalt der 21-Jährigen. Der Streit sei eskaliert und der Vater habe mit einer Pistole auf seine Frau geschossen. Die damals 50-Jährige sei am Unterarm getroffen worden. Dann habe der 47-Jährige angefangen, sie zu würgen.

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Zürich: Handelte die Tochter in Notwehr?

Jasmin T. soll laut Verteidigung in dem Moment den Raum betreten haben. „Ich kann mich an die Emotion erinnern: Angst“, soll die 21-Jährige vor Gericht gesagt haben. Der Vater habe gedroht: „Ich bringe euch alle um.“ Daraufhin soll sie die Pistole genommen haben und in „Todesangst“ abgedrückt haben. Der 47-Jährige, der auch vor der Tat gewalttätig gewesen sein soll, wurde so schwer verletzt, dass er starb.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte nicht in Notwehr gehandelt hat. Sie habe zwar auch nicht in Mordabsicht gehandelt, aber sie hätte sich auch anderes verhalten können, um die Situation aufzulösen. Die Tatsache, dass Jasmin T. viermal auf ihren Vater geschossen hat, sieht die Staatsanwaltschaft als Indiz dafür. Der 21-Jährigen droht eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung. Die wird in der Schweiz mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft. Dieses Strafmaß fordert auch der Staatsanwalt für die junge Frau.

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Angeklagte zeigt Reue vor Gericht

„Ich sehe meine Tat nicht als etwas Gutes“, zitiert Blick die Angeklagte vor Gericht. „Ich vermisse meinen Vater und wünsche mir, dass es anders gekommen wäre und ich noch einen Vater hätte“, soll sie unter Tränen am Schluss des ersten Prozesstags gesagt haben. Sie sei aber froh, dass sie ihre Mutter habe retten können. Ihr Bruder, der im Zuschauerraum sitzt, sei bei diesen Worten in Tränen ausgebrochen, heißt es in dem Bericht. (jgr)

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