Ist die Raucher- oder Kaffeepause überhaupt erlaubt?

Zeiterfassung kommt! Experte klärt über Arbeitszeit-Mythen auf

Ein Mann stempelt sich auf der Arbeit ein.
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts Erfurt sagt: Die Arbeitszeit in Deutschland muss erfasst werden.
picture alliance/dpa | Sina Schuldt

Wie ist das in Ihrer Firma, in Ihrem Betrieb? Müssen Sie eintragen, wann Sie zur Arbeit kommen und wann Sie wieder gehen? In den meisten Betrieben in Deutschland wird vermutlich auf Vertrauensarbeitszeit gesetzt. Das kann jetzt aber ein Ende haben. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts Erfurt sagt: Die Arbeitszeit in Deutschland muss erfasst werden. Was bedeutet das Urteil für mich? RTL-Verbraucherexperte Ron Perduss klärt auf.

„Es brauch jetzt klare Vorgaben, wie die Arbeitszeiterfassung und Kontrolle in der Praxis aussehen soll"

Die Entscheidung, dass Arbeitszeiten nun erfasst werden müssen, ist wenig überraschend. Denn bereits 2019 hat der Europäische Gerichtshof vorgegeben, dass eine Arbeitszeiterfassung einzuführen ist. Die Ampel-Koalition arbeitet an einem Modell, wird jetzt natürlich durch das aktuelle Urteil unter Druck gesetzt. Zunächst werde sich wenig verändern, erklärt Ron Perduss gegenüber RTL. „Es brauch jetzt klare Vorgaben, wie die Arbeitszeiterfassung und Kontrolle in der Praxis aussehen soll. Spannend ist das natürlich aktuell auch bei der Entwicklung in vielen Branchen hin zu mehr Home-Office-Tätigkeiten. In den kommenden Wochen wird es hier sicherlich erste Ideen geben, wie dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt werden könnte.“

Schon immer wurde vor Gerichten um das Thema Arbeitszeit gestritten: Ob Raucher- oder Kaffeepause, Wochenendarbeit oder Überstunden – viele Mythen ranken sich um das Thema Arbeitszeit. Zeit, aufzuräumen!

Lese-Tipp: Neues Gesetz seit 1. August: Das gilt jetzt für Urlaub, Überstunden und Co.

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Rauchen am Arbeitsplatz

Der Verbraucherexperte erklärt: „Wer raucht, will auch seinem Laster wahrscheinlich während der Arbeitszeit nachgehen. Viele Firmen haben Raucherecken oder erlauben ihren Mitarbeiter:innen, zwischendurch vor die Tür zu gehen. Einen Anspruch darauf haben Mitarbeitende aber nicht, urteilte gerade erst in diesem Jahr das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Hier wurde nochmal klar gestellt, dass Raucherpausen Privatvergnügen sind und der Chef/ die Chefin nicht verpflichtet sind, hier freie Zeiten einzuräumen.“ Rauchen ist zudem eine Arbeitszeitunterbrechung. Das bedeutet also auch, dass diese Zeit nachgearbeitet werden müsst,e beziehungsweise das Rauchen in die Mittagspause zu verlegen ist.

Wie sieht es aus mit einem kleinen Kaffepäuschen zwischendurch?

Eine Gruppe Mitarbeiter bei der Kaffeepause.
Ist eine Kaffeepause inklusive Plausch mit den Lieblingskollegen eigentlich erlaubt?
picture alliance / Zoonar | benis arapovic

Hier gilt das Gleiche wie beim Rauchen. Auch der Küchentratsch bei einer Tasse Kaffee ist streng genommen eine Arbeitszeitunterbrechung. Wenn der Chef hier Nein sagt, müssen sich Mitarbeitende daran halten. Ganz so streng sieht es das Gesetz aber nicht, wenn Sie in die Küche gehen, um sich einen Kaffee zu kochen und ihn dann mit an den Arbeitsplatz nehmen. Diese kurze Arbeitsunterbrechung ist in Ordnung.

Lese-Tipp: Überstunden, Personalmangel, Zeitdruck: Droht uns ein nationaler Burnout?

Mehr spannende Verbraucher-Themen finden Sie im Podcast von Ron Perduss

Und was ist mit dem Toiletten- oder Arztbesuch?

Grundsätzlich darf der Chef/die Chefin Toilettenpausen nicht untersagen. Es sei denn, diese Pausen werden missbraucht. Wer also auf dem WC Telefonate führt, sich eine lange Zeitschriftenpause gönnt, dem kann das untersagt werden.

Beim Arztbesuch sei das schon kritischer: „Das kennen wir alle: Der dringend benötigte Arztbesuch ist nur während der Arbeitszeit möglich. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer:innen aber keinen Anspruch darauf, von der Arbeit für einen Arztbesuch freigestellt zu werden. So ein Arztbesuch ist Privatsache und muss vor oder nach dem Dienst erledigt werden“, so Perduss. Anders sieht es natürlich aus, wenn es einen medizinischen Notfall gibt. „Sie müssen natürlich nicht mit Zahnschmerzen am Schreibtisch sitzen und bis zum Feierabend warten. Auch wenn der Arztbesuch oder die Untersuchung aus medizinischer Sicht nur zu bestimmten Zeiten möglich ist, dürfen Sie diesen Termin wahrnehmen.“ (vdü)