Das Arbeitsgericht ist ein besonderes Gericht. Das betrifft einerseits die Fälle, die vor einem Arbeitsgericht behandelt werden. Andererseits gibt es auch spezielle Regeln, zum Beispiel darüber, wer die Gerichtskosten in der ersten Instanz tragen muss.
Wann ist das Arbeitsgericht zuständig?
Das ist im Arbeitsgerichtsgesetz in den Paragrafen § 2 ArbGG und § 5 ArbGG geregelt. Es geht um Arbeitnehmerangelegenheiten. Das Arbeitsgericht kann auch bei Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien (zum Beispiel Gewerkschaft und Arbeitgeber) zuständig sein. Darüber hinaus kann es auch um Fälle gehen, in denen der Betriebsrat betroffen ist. Während bei Streitigkeiten von Arbeitnehmern ein Urteil gefällt wird, kommt es bei den letzteren Parteien, Gewerkschaften, Betriebsrat, zu einem Beschluss. Für die Vertreter juristischer Personen ist das Arbeitsgericht nicht zuständig. Das ist beim Geschäftsführer einer GmbH der Fall. Anders sieht dies bei arbeitnehmerähnlichen Personen aus, dies sind zum Beispiel von einem Auftraggeber wirtschaftlich abhängige Selbstständige. Aufgrund von Abgrenzungsproblemen kann es sein, dass ein Fall zunächst vor dem Amtsgericht landet und an das Arbeitsgericht verwiesen wird.
Welche Fälle verhandelt das Arbeitsgericht?
In den meisten Fällen geht es um Lohnstreitigkeiten und Kündigungen. Jeder Arbeitnehmer kann gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagen. Er stellt dann eine Kündigungsschutzklage. Wichtig ist es, die örtliche Zuständigkeit zu klären. In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle hat.
Wie ist der Ablauf bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht?
Die Klageeinreichung kann über die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht mithilfe des Rechtspflegers erfolgen. Es folgt ein Gütetermin, bei dem das Gericht einen für beide Seiten tragbaren Vergleich auszuhandeln versucht. Gelingt das nicht, folgt der Kammertermin. Prinzipiell ist der Kläger nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt in der ersten Instanz einzuschalten. Der sogenannte Schriftsatz, der zum Kammertermin einzureichen ist, verlangt jedoch juristische Fachkompetenz.
Wer trägt die Kosten vor dem Arbeitsgericht?
Es fällt kein Gerichtskostenvorschuss an. In der ersten Instanz eines Falles müssen die Beteiligten auch nicht die Kosten für den Prozessbevollmächtigten des Gegners tragen. Wird ein Vergleich geschlossen, fallen meist keine Gerichtskosten an. Ansonsten werden die Gerichtskosten verteilt.