Bundesarbeitsgericht hat entschieden
Neues Urteil zu Resturlaub: Arbeitgeber muss Mitarbeiter auf nicht genommene Tage hinweisen

Mehr Urlaubsrechte für Arbeitnehmer: Urlaubstage können nicht mehr so einfach verfallen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten künftig auffordern müssen, noch nicht beantragten Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen, dass er sonst verfällt.
Angestellte müssen "klar und rechtzeitig" informiert werden
Geklagt hatte ein Wissenschaftler, der 51 Tage Urlaub bezahlt haben möchte, den er bis zum Ende seines Arbeitsvertrages nicht mehr genommen hatte. Nach der derzeitigen Rechtslage verfällt der Resturlaub aus dem Vorjahr spätestens zum 31. März des laufenden Jahres.
Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis unter die Lupe genommen und entschieden, dass Arbeitnehmer durch angemessene Aufklärung durch den Arbeitgeber tatsächlich in die Lage versetzt werden müssen, ihren Urlaubsanspruch wahrzunehmen.
Mit der aktuellen Entscheidung (9 AZR 541/15) hat das Bundesarbeitsgericht EU-Recht in deutsches Recht integriert.
Arbeitgeber müssen ihre Angestellten "klar und rechtzeitig" auf nicht genommenen Urlaub hinweisen, so der vorsitzende BAG-Richter Heinrich Kiel.
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sollte jeder Arbeitnehmer überprüfen, ob er noch Ansprüche aus eigentlich verfallenem Urlaub hat.