Kurioser Zoff vor GerichtAngestellter fliegt wegen falscher Hose raus - ist das in Ordnung?
Rote Hose bei der Arbeit – das darf der Arbeitgeber verlangen, auch wenn der Angestellte kein Fußballprofi ist!
Das entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Solingen. Dort hatte sich ein Mann juristisch dagegen wehren wollen, bei der Arbeit eine rote Hose tragen zu müssen. Oben im Video gibt es den ganzen kuriosen Zoff.
Mann kam oft in Schwarz statt Rot und flog raus
Dem Mann war gekündigt worden, weil er es trotz mehrfacher Aufforderung ablehnte, die rote Arbeitshose seines Unternehmens zu tragen. Mehrfach war er trotz gegenteiliger Aufforderung in andersfarbigem Beinkleid erschienen. Dem Gericht zufolge trug er lieber eine schwarze Hose oder dunkle Privatkleidung.
Das Unternehmen hatte für alle betrieblichen Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt, wozu auch die roten Arbeitshosen gehörten. Es hatte argumentiert, die Signalfarbe diene dem Schutz der Arbeitnehmer, erleichtere die Abgrenzung zu externen Beschäftigten und diene dem einheitlichen Auftreten des Unternehmens.
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Gericht: Hose dient zum Schutz der Mitarbeiter
Der Industrie-Arbeitnehmer hatte gegen seine Kündigung geklagt, weil die rote Hose seiner Ansicht nach keine besonderen arbeitsrechtlichen Vorgaben erfülle. Außerdem möge er rote Hosen nicht, hatte er angeführt. Seiner Meinung nach stünde dem Arbeitgeber bezüglich der Hosenfarbe kein Direktionsrecht zu.
Das Arbeitsgericht Solingen hatte seine Klage jedoch abgewiesen und entschieden, die Gründe der Arbeitgeberin für die Kleiderordnung rechtfertigten die Anordnung zum Tragen der roten Hose. Dem schloss sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jetzt an. Die Hose diene zum Schutz der Mitarbeiter und sei als Kleiderordnung gerechtfertigt. (dpa/uvo)
































