Die Krankheitswelle rollt!
Was tun, wenn das Kind ständig zu Hause bleiben muss? Diese Rechte haben Eltern

Die Krankheitswelle rollt – sowohl bei den Kids als auch bei den Erziehern!
Aber wenn das eigene Kind krank ist, haben berufstätige Eltern oft ein Problem: Darf ich mich jetzt für die Betreuung rausziehen? Muss ich mich auf der Arbeit krankmelden? Wir erklären, welche Rechte ihr als Arbeitnehmer habt, wenn ihr einen kleinen Patienten zu Hause pflegen müsst.
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Wie ist das mit dem Anspruch auf Freistellung?
Wenn das Kind krank ist, hat laut Paragraf 45 des Sozialgesetzbuches V generell jeder Anspruch auf Freistellung. Demnach galt bisher, dass sich jedes Elterneil zehn Tage im Jahr freinehmen darf. Ist das Kind nicht behindert oder auf Hilfe angewiesen, gilt diese Regelung nur für Kinder unter zwölf Jahren. Dies gilt auch bei Adoptiv- oder Stiefkindern. Ist das Kind älter als zwölf, müssen Eltern Urlaub einreichen.
Hier gibt es jedoch Sonderregelungen:
Bei mehr als zwei Kindern haben Eltern Anspruch auf maximal 25 freie Tage.
Für Alleinerziehende gelten jeweils doppelt so viele Tage, sprich pro Kind und Jahr 20 Tage und bei mehreren Kindern maximal 50 Tage.
Im Zweifel haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld von der Kasse
Dem Gesetz nach bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt, wenn der Arbeitnehmer ohne sein Verschulden an seiner Dienstleistung gehindert wird. Das ist jedoch nicht bindend, weshalb oft nicht nur unklar ist, wie lange der Arbeitgeber die Freistellung bezahlt, sondern auch, ob sie überhaupt bezahlt wird, denn viele Arbeitsverträge schließen das aus. Häufig gibt es fünf Tage vollen Lohn, das ist jedoch nicht festgelegt.
Wenn der Arbeitgeber gar nicht oder für weniger als zehn Tage zahlt, haben berufstätige Eltern mit einem Attest vom Arzt Anspruch auf Kinderkrankengeld von der Krankenkasse – jedoch nur, wenn das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und keine andere in dem Haushalt lebende Person das kranke Kind betreuen kann. Die Zahlung beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens und maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Aufgepasst! Wenn beide Elternteile oder ein Elternteil und das Kind privat krankenversichert sind, erhalten sie kein Kinderkrankengeld.
Was tun, wenn die Krankheitstage aufgebraucht sind?
Wenn keine Krankheitstage mehr zur Verfügung stehen und das Kind krank ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sich selbst krankschreiben lassen ist ein rechtlicher Verstoß und könnte zu einer Kündigung führen, deshalb solltet ihr am besten Urlaub beantragen oder, wenn möglich, von zu Hause aus arbeiten. Ist ein Kind unheilbar krank, besteht für Eltern der Anspruch auf unbegrenzte Freistellung und Krankengeld.
Im Video: Kind stirbt dehydriert im Krankenhaus
Wann muss der Arbeitgeber informiert werden?
Ist das Kind unerwartet krank, sollte der Arbeitgeber so schnell es geht über die Abwesenheit informiert werden. Ein ärztliches Attest sollte sofort per Post, Fax oder E-Mail ins Büro geschickt werden.
Wird ein Erwachsener krank, ist ein Attest oft erst ab dem dritten Tag erforderlich. Anders aber bei Kindern – hier muss ab dem ersten Tag eine Krankmeldung eingereicht werden, da nicht wie beim Erwachsenen der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse die Fehltage zahlt.
Kind krank, ein wichtiger Termin steht an – und jetzt?
Wenn ein wichtiger Termin bei der Arbeit ansteht und niemand das kranke Kind betreuen kann, hilft beispielsweise ein Kindernotbetreuungsdienst. Die Kosten dafür müssen die Eltern selbst tragen. Außerdem gibt es in vielen Städten Vereine mit ehrenamtlichen Helfern. Wir haben einige Beispiele für euch aufgelistet:
München: „Zu Hause Gesund Werden"
Hamburg, Berlin, Köln u.v.m.: Notmütterdienst
Nürnberg: Tagespflegebörse
Kosten, die dabei auftreten, können von der Steuer abgesetzt werden – oft beteiligt sich der Arbeitgeber, denn die profitieren schließlich am meisten, wenn Eltern nicht ausfallen.