Gesetzentwurf für Gebäudeenergie

Heizwende: Mit diesen Kosten müssen Sie als Mieter rechnen

ILLUSTRATION - Eine junge Frau oeffnet am 15.06.2016 in Hamburg einen Brief in ihrer Wohnung. Foto: Christin Klose | Verwendung weltweit
Welche Kosten kommen durch die Heizwende auf Mieter in deutschland zu?

Ab 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Neben Wärmepumpen sollen dann zum Beispiel Solarthermie-Anlagen oder Hybridsysteme aus Wärmepumpe und Gasheizung genutzt werden. Für den Einbau klimafreundlicherer Heizungen müssen Bürgerinnen und Bürger nach Einschätzung des Wirtschaftsministeriums bis 2028 jährlich mehr als neun Milliarden Euro in die Hand nehmen. Auch für Mieter könnte es bald teuer werden.

Zum 01.01.2024 soll der Einbau von Öl- und Gasheizungen verboten sein – zumindest wenn es nach einem Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geht.

Wer muss welche Sanierungskosten tragen?

Die Kosten für den Umbau betreffen natürlich zum einen die Hausbesitzer, die ihre Häuser dann langfristig umrüsten müssten. Aber auch Mieter – immerhin etwa jeder Zweite in Deutschland – müsste sich auf Steigerungen der Mieten gefasst machten. Was genau der Vermieter auf den Mieter umlegen darf, ist dabei genau geregelt.

Hier finden Sie alles zum Thema Heizen.

Instandhaltung oder Modernisierung

Wichtig ist zum Beispiel die Unterscheidung von Modernisierung (Umlage auf den Mieter erlaubt) und Instandhaltung (Umlage auf den Mieter nicht erlaubt). Zu letzterem zählt zum Beispiel eine Reparatur der Heizung, die der Vermieter selbst tragen muss. Der Vermieter muss auch selbst zahlen, wenn er die alte Heizung durch eine gleichwertige Heizung austauscht. Was unter Modernisierungsmaßnahmen fällt, steht in Paragraph 555b des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dazu gehören zum Beispiel Baumaßnahmen, durch die „der Wasserverbrauch nachhaltig reduziert wird“ oder „Endenergie nachhaltig eingespart wird“.

Eine Heizung mit höherem Standard ist also eine Modernisierungsmaßnahme und die Kosten dafür können auf die Mieter umgelegt werden. Aber auch hier gibt es bestimmte Voraussetzungen:

  • Die jährliche Mieterhöhung darf maximal acht Prozent der Modernisierungskosten beinhalten.

  • Der Vermieter darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter erhöhen.

  • Und: „Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als sieben Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich nicht um mehr als zwei Euro je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen.“ (§559 BGB)

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Beispiel-Kalkulation bei Sanierung

Also: Baut ein Vermieter eines 4-Parteien-Hauses eine neue Heizung ein und saniert zusätzlich noch Dämmung und Fenster für insgesamt 112.000 Euro, kann er diese Modernisierung wie folgt auf die Mietparteien umlegen:

112.000 Euro / 4 Mietparteien = 28.000 Euro pro Mietpartei

Da der Vermieter aber nur acht Prozent pro Jahr auf die Mieter umlegen kann, bedeutet das jährlich für jede Partei 2.240 Euro. Monatlich müssen sie also 186,70 Euro mehr zahlen.

Stolperstelle Nebenkosten

Je nachdem welche Heizung der Vermieter einbaut, können aber die Nebenkosten der teurere Faktor sein. Strom kostet nämlich aktuell mehr als Gas, sodass ein Umrüsten auf eine Stromdirektheizung den Mieter teuer zu stehen kommen würde. Der Gesetzentwurf sieht zwar vor, Vermieter vor zu hohen Nebenkostenerhöhungen zu schützen, ein Verbot, diese Mehrkosten auf sie umzulegen, ist aber bisher nicht vorgesehen.

Das Kabinett wird noch im April über den Gesetzentwurf entscheiden. (iri)

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