Anschlussentwurf des Gesundheitsministeriums
Weiter kostenlose Corona-Schnelltests - aber in kleinerem Umfang
Freitesten bleibt kostenlos – zumindest bis Februar und unter strengen Auflagen. Gratis soll es „Bürgertests“ bei Teststellen unter anderem weiterhin vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen geben, wie aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervorgeht, der RTL auch vorliegt. Möglich bleiben soll dies auch für Tests, mit denen man sich nach einer Corona-Infektion mit Bescheinigung „freitesten“ kann.
Antigenschnelltests bleiben kostenlos – in Sonderfällen
Pflegende Angehörige oder Besucher von Alten- und Seniorenheimen müssen weiterhin nichts für ihre Tests zahlen. Gleiches gilt für Krankenhausbesucher, Menschen mit Behinderungen und deren Betreuerinnen und Betreuer. Wer sich aus der Corona-Isolation freitestet, muss ebenfalls keine Gebühr zahlen. Vorausgesetzt, ein Freitesten ist überhaupt noch möglich. Erst am Dienstag hob auch Hessen die Isolationspflicht auf.
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Bis Februar können zudem Kinder unter fünf Jahre und Schwangere im ersten Trimester kostenfrei getestet werden.
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Geringe Nachfrage: Drei-Euro-Tests werden demnächst eingestampft
Mehrere Bürgertests, die derzeit mit drei Euro Zuzahlung aus eigener Tasche möglich sind, werden laut dem Entwurf aber künftig nicht mehr auf Staatskosten zu bekommen sein - etwa vor Konzertbesuchen, Familienfesten oder Besuchen bei älteren Menschen.
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Die Ausgaben sollen gesenkt werden
Die Finanzierung der Neuregelung sei bis Ende Februar gesichert, hieß es aus dem Bundesgesundheitsministerium. Allerdings sollen mit der Neuregelung vor allem Einsparungen einhergehen. Das bedeutet: Die Ausgaben des Bundes sollen sinken, indem die Vergütung der Testzentren pro gebuchten Test verringert werden.
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Die derzeitige Regelung läuft noch bis zum 25. November. In den vergangenen Tagen wurde über die Anschlussverordnung abgestimmt. Die Neuerungen treten somit ab Samstag in Kraft. (rdr)
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