Infizierte dürfen raus

Vier Bundesländer wollen Corona-Isolationspflicht aufheben - das sind die Pläne!

 13.01.2021, FFP2-Maskenpflicht in Bayern ab dem 18.01.2021 Ab dem kommenden Montag gilt in Bayern in Bussen, Bahnen sowie im Einzelhandel die Pflicht eine FFP2 Maske zu tragen. Die bisherigen Mund-Nasen-Behelfsmasken hätten laut dem Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder keine ausreichende Wirkung, da diese nur den gegenüber schützen. Bad Brückenau Tegut / Sinnflut Bayern Deutschland *** 13 01 2021, FFP2 mask obligation in Bavaria starting from the 18 01 2021 starting from the coming Monday applies in Bavaria in buses, courses as well as in the retail trade the obligation a FFP2 mask to carry The past mouth nose makeshift masks would have according to the Bavarian Prime Minister Dr Markus Söder no sufficient effect, since t
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Vier Bundesländer haben sich nach Angaben des baden-württembergischen Gesundheitsministeriums darauf verständigt, die Isolationspflicht für Corona-Infizierte aufzuheben.
Es handelt sich um Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie das Ministerium nun mitteilte.
Der Gesundheitsminister Karl Lauterbach hält das für einen großen Fehler, wie er im Statement klar macht. (Sehen Sie dazu das Video unten)

Karl Lauterbach: "Der Arbeitsplatz muss sicher bleiben"

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„Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen“

Die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen soll demnach aufgehoben werden. „An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen“, heißt es in der Mitteilung aus Stuttgart. Als Termin für die Abschaffung der Isolationspflicht in Bayern nannte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) den 16. November.

„Wir läuten eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie ein“, erklärte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). „Es ist Zeit, den Menschen wieder mehr Eigenverantwortung zu übertragen.“

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Positiv Getestete müssen außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen

Die Bundesländer berufen sich den Stuttgarter Angaben zufolge „unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt“. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. „Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.“

Der Mitteilung zufolge verständigten sich die Länder auf gemeinsame Empfehlungen als Grundlage für ihre neuen Regelungen:

  • Positiv Getestete müssen außerhalb ihrer eigenen Wohnung eine Maske tragen - außer im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

  • Vorgesehen ist demnach auch, dass positiv Getestete medizinische und pflegerische Einrichtungen nicht als Besucher betreten dürfen.

NRW will weiter an der Isolationspflicht festhalten

Nordrhein-Westfalen rüttelt nicht an der Isolationspflicht für Corona-Infizierte. Die Landesregierung halte eine Isolierung von infizierten Personen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach wie vor für erforderlich, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums mit. Basis dieser Einschätzung seien die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes (RKI).

„Die Frage, wie die (rechtlich unverbindlichen) Empfehlungen des Robert Koch-Instituts umgesetzt werden, ist eine Frage, die jede Landesregierung für sich entscheiden muss“, hieß es. Die Isolierung endet spätestens zehn Tage nach dem ersten Auftreten von Symptomen. Ab dem fünften Tag ist ein „Freitesten“ möglich.

RKI empfiehlt fünf Tage Isolation

Das RKI empfiehlt den Ländern, für Infizierte fünf Tage Isolation anzuordnen. Angeraten wird eine dringende Empfehlung, die Selbstisolation danach erst dann zu beenden, wenn ein (Selbst-)Test negativ ausfällt. Beschäftigte des Gesundheits- und Pflegewesens sollen zudem 48 Stunden vor der Testabnahme symptomfrei gewesen sein.

Laut Professor Christian Weidner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, habe sich die Corona-Lage geändert. „Die Immunitätslage in der Bevölkerung ist inzwischen gut“, betonte er. Infektionen mit Omikron führten zwar häufig zu symptomatischen, aber in der Regel nicht zu schweren Verläufen. Der Virologe Professor Oliver Keppler von der Uni München sagte, die Aufhebung der allgemeinen Isolationspflicht sei „fachlich vertretbar“.

Vulnerable Personengruppen, die keinen ausreichenden Immunschutz aufbauen konnten, würden weiterhin geschützt, hieß es. So blieben Tätigkeits- und Betretungsverbote für Coronainfizierte dort, wo sich vulnerable Gruppen befinden, wie etwa auf onkologischen Stationen im Krankenhaus, weiterhin bestehen. (dpa/epd/eku)

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