Vermeintlicher Komplize Markus H. freigesprochen

Urteil bestätigt: Lübcke-Mörder bleibt lebenslänglich in Haft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das Urteil zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke bestätigt. Die Revision ist hinfällig, entscheidet das BGH. Für den Angeklagten Stephan Ernst bleibt es bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.

Lübcke Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt jetzt rechtskräftig, dass Stephan Ernst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an Walter Lübcke verurteilt ist. Das Oberlandesgericht (OLG) hat Ernst im Januar 2021 bereits verurteilt und die besonders Schwere der Schuld festgestellt. Daraufhin haben alle Seiten Revision eingelegt. Aus Sicht des BGH hat das Frankfurter Oberlandesgericht die Tat von Ernst richtig gewürdigt, insbesondere die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist rechtlich zwar möglich, aber in der Regel so gut wie ausgeschlossen.

Den Mitangeklagten Markus H. spricht der Bundesgerichtshof vom Vorwurf der Beihilfe frei. Das Oberlandesgericht hatte den vermeintlichen Komplizen zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts verurteilt. Im Oktober 2020 kam er frei. Markus H. soll ein Freund von Ernst aus der rechten Szene sein.

Rechtsextremist ermordet Walter Lübcke

Bereits im Januar 2021 sah das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) es als erwiesen an, dass Stephan Ernst den CDU-Politiker Walter Lübcke am 1. Juni 2019 spätabends zu Hause auf dessen Terrasse aus nächster Nähe mit einem Kopfschuss getötet hat. Der Rechtsextremist habe seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert, seit sich dieser für die Aufnahme von Geflüchteten stark gemacht hatte.

Bis zuletzt hatte die trauernde Familie des CDU-Politikers gehofft, dass der BGH den Freispruch von dem Mitangeklagten Markus H. aufhebt und dessen Rolle nochmals genauer untersucht. Die Familien ist davon überzeugt, dass der 46-Jährige seinem Freund Stephan Ernst bei dem Mord unterstützt hat. Für die Angehörigen sei das rechtskräftige Urteil von dem freigesprochenen Markus H. „eine sehr schmerzliche Entscheidung“, sagte ihr Sprecher Dirk Metz heute nach der Verkündung in Karlsruhe.(jer/dpa)