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Der Fall Lübcke

Nach dem Mord an dem Politiker Walter Lübcke wurde der Rechtsextremist Stephan Ernst zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Der Fall Lübcke picture alliance/dpa | Boris Roessler

Walter Lübcke, geboren am 22. August 1953 in Bad Wildungen, war ein Politiker der CDU und bis zu seinem gewaltsamen Tod Regierungspräsident der Stadt Kassel. Am 2. Juni 2019 wurde er vor seinem Haus in Wolfhagen-Istha von dem Rechtsextremisten Stephan Ernst erschossen. Im Jahr 2015 gelangte Walter Lübcke zu größerer Bekanntheit, als er sich im Rahmen einer Bürgerversammlung im hessischen Lohfelden für die Aufnahme von Flüchtlingen einsetzte und dabei äußerte, dass "man für christliche Werte eintreten müsse und wer diese Werte nicht vertrete, jederzeit das Land verlassen könne". Inbesondere in rechtsextremen Kreisen schlug diese Anmerkung Lübckes hohe Wellen. Videos der Veranstaltung kursierten noch Jahre später im Netz. Lübcke erhielt nach der Verbreitung des Videos zahlreiche Hasskommentare und Todesdrohungen. Als Tatmotiv nannte Stephan Ernst später die Einstellung Lübckes zur Flüchtlingskrise 2015 und bezog sich auch auf dessen Äußerungen in Lohfelden. Ermittler gehen davon aus, dass Ernst selbst an der Veranstaltung teilnahm.

Täter und Tathergang im Fall Lübcke

Stephan Ernst, geboren 1973 in Wiesbaden, ist ein deutscher, vorbestrafter Rechtsextremist. Bereits vor dem Mord an Walter Lübcke fiel Ernst durch rassistisch motivierte Straftaten auf, darunter ein Rohrbombenanschlag auf eine Unterkunft für Asylbewerber und Brandstiftung. Dem Verfassungsschutz war Ernst bekannt, jedoch verlor ihn dieser nach eigenen Aussagen aus den Augen, da er in den Jahren vor dem Mord nicht mehr polizeilich in Erscheinung trat. In der Nacht zum 2. Juni betrat Ernst kurz nach Mitternacht Lübckes Grundstück und tötete den Politiker auf dessen Terrasse durch einen Schuss in den Kopf. DNA-Spuren führten zu Ernst, der die Tat daraufhin gestand. Das Geständnis widerrief er im Anschluss.

Festnahme von Ernst und Lübcke-Prozess

Am 15. Juni 2019 wurde Ernst als dringend tatverdächtig durch das SEK festgenommen und den Bundesrichtern in Karlsruhe vorgeführt. Da die Richter von einer staatsfeindlichen Tat ausgingen, wurde in Karlsruhe durch den Bundesstaatsanwalt ermittelt. Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt fiel das Urteil gegen Ernst: lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Das OLG stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, weshalb eine anschließende Sicherheitsverwahrung für Ernst möglich ist. Der Mitangeklagte Markus H. bekam eine Bewährungsstrafe.