Hauptzollamt hat wichtige Tipps für UrlauberMit Souvenirs stressfrei durch den Zoll: An DIESE Regeln sollten Sie sich halten

DIESE Urlaubsmitbringsel können schnell teuer werden! Um Urlaubsrückkehrer vor solchen bösen Überraschungen zu bewahren, hat das Hauptzollamt Dresden jetzt Tipps für eine stressfreie Einreise veröffentlicht.
Wichtig ist, woher Sie einreisen!
So dürfen bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern und Sondergebieten wie den Kanarischen Inseln und den französischen Überseedepartements Waren zu nichtgewerblichen Zwecken nur bis zu bestimmten Mengen- und Wertgrenzen pro Person zollfrei eingeführt werden, hieß es. So seien beispielsweise bei Tabakwaren, Alkohol und Arzneimitteln Freimengen zu beachten, die nicht überschritten werden dürften.
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Welche Souvenirs bedenkenlos aus dem Ausland mitgebracht werden können, welche Reisefreimengen für die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern gelten und von welchen Waren man auf jeden Fall die Finger lassen sollte: Darüber kann man sich vorab im Internet unter zoll.de informieren, teilte das Hauptzollamt mit.
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Warenwerte bei Nicht-EU-Ländern einhalten!
Sofern keine Einfuhrverbote bestehen, ist die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern zollfrei. Dies gilt bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, bei Flug- und Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro. Für Kinder beträgt der Wert 175 Euro.
Waren, für die eine besondere Mengenbegrenzung gilt, werden nicht auf den Warenwert angerechnet. Der Reisende muss jedoch die zulässigen Freimengen mit sich führen. Für Waren, die als Frachtsendung aufgegeben oder per Post, Express- oder Kurierdienst befördert werden, gelten andere Regelungen.
Vorsicht bei Kulturgütern und Co.
Ausdrücklich warnte der Zoll vor Souvenirs, die dem Artenschutz unterliegen. Gleiches gelte für ausländische Kulturgüter, illegale Substanzen, gefälschte Markenartikel, bestimmte Lebens- und Arzneimittel sowie Gegenstände, die unter das deutsche Waffengesetz fallen könnten.
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Reisen innerhalb der EU unterliegen dagegen grundsätzlich keinen Beschränkungen. Eine Ausnahme bilden Genussmittel wie Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren und Tabakersatzstoffe sowie Kaffee. Auf sie werden EU-weit nationale Verbrauchsteuern erhoben. (dpa/vho)