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Gefährliche Urlaubs-Mitbringsel! Diese Souvenirs können euch hinter Gitter bringen

Ein paar bunte Steine, glänzende Muscheln ...
Perfekte Erinnerungsstücke, um sich ein wenig Urlaubsfeeling mit nach Hause zu nehmen? Das kann teuer werden und im Extremfall sogar Gefängnis oder Todesstrafe bedeuten. Was ihr beachten müsst!
Ein paar Steine vom Strand? Zehn Jahre Haft!
Das kann doch nicht verboten sein, dachte sich wohl eine Urlauberin aus Belgien.
Im September 2023 packte sie deswegen im Türkeiurlaub zwei Steine ein, die sie am Strand in der Nähe ihres Hotels gefunden hatte. Zu Hause wollte sie damit ihr Aquarium aufpeppen. Doch an der Grenze stellte sich heraus: Die Steine sind offenbar archäologische Fundstücke, der Urlauberin drohten bis zu zehn Jahre Haft.
Unbedacht Steine, Muscheln oder Pflanzen aus dem Urlaubsland mitnehmen - das kann teuer werden und im schlimmsten Fall sogar mit einer Gefängnisstrafe oder Todesurteil enden.
Briten drohte wegen Urlaubsmitbringsel die Todesstrafe

Das zeigt das Beispiel von Jim Fitton.
Er habe nicht gewusst, dass er eine Straftat begehe, sagte er im März 2022 einem Richter im Irak, um einem Todesurteil zu entgehen. Der Fernsehsender „Sky News“ berichtete damals, der 66-Jährige habe im Irak an einer archäologischen Exkursion teilgenommen und von dort mehrere Steine und eine Tonscherbe mit nach Hause nehmen wollen. Am Flughafen in Bagdad dann der Schock: Die Steine und Scherben seien historische Artefakte, Fitton habe sich des Antikenschmuggels schuldig gemacht. Darauf steht im Irak im schlimmsten Fall die Todesstrafe.
Wenn schon einem Archäologen ein solcher Fauxpas passieren kann, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass ein Durchschnittsurlauber aus Versehen das „falsche Souvenir“ mitnimmt?
Von diesen natürlichen Souvenirs solltet ihr die Finger lassen
Denn das Mitbringen von natürlichen Souvenirs ist in vielen Ländern streng reglementiert und kann hohe Strafen nach sich ziehen. Einige Beispiele sind:
Korallen und Muscheln: In vielen Ländern, vorwiegend in tropischen, ist es streng verboten, Korallen und Muscheln mitzunehmen, auch nicht vom Strand oder aus dem Meer. Dies dient dem Schutz der Meeresökosysteme. Länder mit solchen Verboten sind unter anderem Australien, die Malediven und die Philippinen.
Steine und Fossilien: In einigen Ländern wie Ägypten und Marokko ist es verboten, Fossilien oder Steine aus der Wüste zu entfernen. Auch die Ausfuhr von Lavasteinen aus Island ist verboten.
Pflanzen und Pflanzenteile: In vielen Ländern ist es zum Schutz der Pflanzenwelt verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile wie Blüten, Samen oder Zapfen aus der Natur zu entnehmen. In Neuseeland ist es beispielsweise verboten, Pflanzen aus Nationalparks zu entnehmen.
Sand und Steine: Es mag überraschen, aber in einigen Ländern wie Italien und Hawaii (USA) ist es verboten, Sand oder Steine vom Strand zu entfernen.
Tierische Produkte: Die Ausfuhr von Gegenständen aus Tierprodukten, z.B. aus Elfenbein, Schildpatt oder bestimmten Tierhäuten oder -federn, ist international stark eingeschränkt und oft verboten, um die Wildtiere zu schützen. Darüber hinaus ist der Handel mit solchen Produkten durch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) international reguliert.
Podcast-Tipp: Was darf ich als Souvenir mitnehmen?
Im Video: Unerwartetes Souvenir! Ehemann bestellt Muscheln - und findet seltene Perle
Diese Liste gibt euch einen Überblick
Damit alle Urlauberinnen und Urlauber nicht nur beruhigt in, sondern auch beruhigt aus dem Urlaub kommen, haben die deutsche Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) 2019 die gemeinsame Internetseite „artenschutz-online.de“ ins Leben gerufen.
Hier können Urlauber nach ihrem Reiseland suchen und erhalten eine Liste aller Tiere, Pflanzen, Steine und Produkte, die sie auf keinen Fall einführen sollten. Dabei geht es nicht nur um die Einfuhr der Tiere und Pflanzen selbst - etwa eine Vogelspinne aus Mexiko -, sondern auch um Souvenirs, die aus Teilen davon bestehen, zum Beispiel ein Ring aus Elfenbein oder eine Handtasche aus Schlangenleder.
Lese-Tipp: Familie bringt Riesenmuschel aus dem Urlaub mit - bis zu 10.000 Euro Bußgeld!
Diese Tiere und Pflanzen finden sich laut deutschem Zoll am häufigsten im Gepäck deutscher Urlauber und dürfen nur mit einem „artenschutzrechtlichen Dokument“ eingeführt werden:
Elfenbein oder Elefantenleder
Jagdtrophäen von geschützten Tierarten
exotische Felle und Pelzmäntel
sämtliche wild lebenden Katzenarten
alle Affen, einschließlich Fleisch
Nashornprodukte
lebende oder ausgestopfte Vögel
Krokodile, Kaimane und Schlangen
Meeresschildkröten und Produkte aus Schildpatt
Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen, Tillandsien und Orchideen
Korallen, Muschel- und Schneckenschalen
Zoll rät: „Eindrücke statt Andenken sammeln”
Auch in Deutschland drohen empfindliche Konsequenzen für unwissende Schmuggler. In Jahr 2023 wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit knapp 1.300 Mal fündig und beschlagnahmten 4.473 Kilogramm sowie über 54.000 Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Waren.
„Im Zweifelsfall verzichten Sie im Urlaub auf den Kauf eines Souvenirs, wenn darin tierisches oder pflanzliches Material verarbeitet worden ist”, rät daher Volker von Maurich, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bremen in einer Pressemitteilung des Zolls. „Sammeln Sie lieber Eindrücke statt Andenken.”
Diese Strafen drohen in Deutschland und im Ausland
Entsprechende „Souvenirs“ werden laut „artenschutz-online.de“ beschlagnahmt, für jedes illegal eingeführte Stück könne ein Bußgeld von mehreren hundert Euro, manchmal auch mehr, verhängt werden. Außerdem werde ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Lese-Tipp: Stressfrei durch den Zoll: Tipps für Urlaub im Ausland
Werden Urlauber im Ausland erwischt, kann es noch schlimmer kommen.
Wer in Italien, Griechenland oder Großbritannien Sand oder Kieselsteine mitnimmt, muss laut reisereporter.de bis zu 3.000 Euro Strafe zahlen. Ganz zu schweigen von der Türkei, wo Antiquitätenschmuggel mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet wird, oder dem Irak, wo sogar die Todesstrafe droht.
So verlockend also all die „verbotenen“ Souvenirs auch sein mögen, einen Gefängnisaufenthalt oder gar den Tod sind sie mit Sicherheit nicht wert. (jbü/ija)