Archiv

Artenschutz

Der Artenschutz wird dem allgemeinen Natur- und Umweltschutz zugerechnet. Er soll seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten schützen.

Artenschutz picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Ingolf König-Jablonski

Wilde Tier- und Pflanzenarten, die in ihrer Existenz bedroht sind, werden häufig unter Artenschutz gestellt. Um die Diversität und Reichhaltigkeit des tierischen und pflanzlichen Lebens zu bewahren, sollen Lebewesen beispielsweise mit den Gesetzen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vor dem Aussterben bewahrt werden. Denn über 30 Prozent der in Deutschland heimischen Tierarten und über 25 Prozent der heimischen Pflanzenarten sind elementar in ihren Beständen gefährdet. Der Artenschutzbericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) von 2019 geht vom Verlust von über einer Millionen Arten weltweit in den nächsten Jahrzehnten aus. Ein gegenwärtiges Problem ist beispielsweise das Insektensterben, das ganze Ökosysteme und Nahrungsketten bedroht. Der Artenschutz gilt als Teil des größeren Komplexes Naturschutz.

Die Geschichte des Artenschutzes in Deutschland

Bereits das Aussterben des Wolfes in Deutschland Mitte des 19. Jahrhunderts sensibilisierte in die Menschen für die Notwendigkeit des Tierschutzes. Erst seit Anfang des 21. Jahrhunderts kehrt die zwischenzeitlich im Bundesgebiet ausgerottete Tierart langsam nach Deutschland zurück, was auch auf den heutigen Artenschutz zurückzuführen ist. Als Vorreiter des Artenschutzes gilt der Vogelschutz, der bereits im späten 19. Jahrhundert ins Auge gefasst wurde. So wird die Gründung des Deutschen Bundes für Vogelschutz ins Jahr 1899 zurückdatiert. Aus dem Vogelschutz erwuchs schließlich ein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines umfassenden Artenschutzes – darunter Pflanzen und seltene Tiere. Der Begriff Artenschutz selbst wurde zuerst im Jahr 1912 durch den Rechtsgelehrten Otto Rudorff verwendet. 1976 schließlich wurde das Bundesnaturschutzgesetz erlassen.

Internationale Verordnungen zum Artenschutz

Seit 1962 existiert die Rote Liste gefährdeter Arten, die international Aufschluss über schutzwürdige Pflanzen und Tiere gibt. International gilt seit 1975 außerdem das Washingtoner Artenschutzabkommen (Convention on International Trade in Endangered Species, CITES) als Leitbild für den Schutz gefährdeter Arten. Es reguliert unter anderem den Handel mit gefährdeten Tieren und von ihnen gewonnenen Tierprodukten wie zum Beispiel Elfenbein. Auf europäischer Ebene gilt die Verordnung (EG) Nr. 338/97, die 1997 beschlossen und 2013 überarbeitet wurde. Diese Verordnung basiert auf den Beschlüssen des CITES.