Wilde Tier- und Pflanzenarten, die in ihrer Existenz bedroht
sind, werden häufig unter Artenschutz gestellt. Um die Diversität und
Reichhaltigkeit des tierischen und pflanzlichen Lebens zu bewahren, sollen
Lebewesen beispielsweise mit den Gesetzen des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) vor dem Aussterben bewahrt werden. Denn über 30 Prozent der in
Deutschland heimischen Tierarten und über 25 Prozent der heimischen
Pflanzenarten sind elementar in ihren Beständen gefährdet. Der
Artenschutzbericht des Weltbiodiversitätsrats (IPBES) von 2019 geht vom Verlust
von über einer Millionen Arten weltweit in den nächsten Jahrzehnten aus. Ein
gegenwärtiges Problem ist beispielsweise das Insektensterben, das ganze
Ökosysteme und Nahrungsketten bedroht. Der Artenschutz gilt als Teil des
größeren Komplexes Naturschutz.
Die Geschichte des Artenschutzes in Deutschland
Bereits das Aussterben des Wolfes in Deutschland Mitte des
19. Jahrhunderts sensibilisierte in die Menschen für die Notwendigkeit des
Tierschutzes. Erst seit Anfang des 21. Jahrhunderts kehrt die zwischenzeitlich
im Bundesgebiet ausgerottete Tierart langsam
nach Deutschland zurück, was auch auf den heutigen Artenschutz
zurückzuführen ist. Als Vorreiter des Artenschutzes gilt der Vogelschutz, der
bereits im späten 19. Jahrhundert ins Auge gefasst wurde. So wird die Gründung
des Deutschen Bundes für Vogelschutz ins Jahr 1899 zurückdatiert. Aus dem
Vogelschutz erwuchs schließlich ein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines
umfassenden Artenschutzes – darunter Pflanzen und seltene Tiere. Der Begriff
Artenschutz selbst wurde zuerst im Jahr 1912 durch den Rechtsgelehrten Otto
Rudorff verwendet. 1976 schließlich wurde das Bundesnaturschutzgesetz erlassen.
Internationale Verordnungen zum Artenschutz
Seit 1962 existiert die Rote Liste gefährdeter Arten, die
international Aufschluss über schutzwürdige Pflanzen und Tiere gibt.
International gilt seit 1975 außerdem das Washingtoner Artenschutzabkommen
(Convention on International Trade in Endangered Species, CITES) als Leitbild
für den Schutz gefährdeter Arten. Es reguliert unter anderem den Handel mit
gefährdeten Tieren und von ihnen gewonnenen Tierprodukten wie zum Beispiel
Elfenbein. Auf europäischer Ebene gilt die Verordnung (EG) Nr. 338/97, die 1997
beschlossen und 2013 überarbeitet wurde. Diese Verordnung basiert auf den
Beschlüssen des CITES.