Kabinett will neues Gesetz verabschieden

Digitale Bürokratie: Wofür Sie sich den Gang zum Amt künftig sparen können

RTL-Reporter macht den Elterngeld-Test! Deutsche Ämter sollen digitaler werden
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Stundenlang beim Amt sitzen und für eine simple Ummeldung den halben Vormittag vergeuden – das nervt!
Jetzt will die Ampel endlich reagieren und Abhilfe schaffen. Die Lösung: Ämter sollen digitaler werden! Welche Behördengänge Sie sich in Zukunft sparen können…

Verwaltung soll komplett digital werden

Die Bundesregierung will die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen endlich in die Lage versetzen, wichtige Angelegenheiten digital zu erledigen. Das sieht ein neues Gesetz (OZG 2.0) vor, das das Kabinett auf den Weg bringen will. Eine Frist zur Umsetzung wurde in dem Entwurf, der der dpa vorliegt, jedoch nicht festgelegt.

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Verwaltungsabläufe sollen komplett auf digitale Prozesse umgestellt werden. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass Daten zwar über Webformulare digital erfasst, dann aber in den Behörden nur ausgedruckt und analog abgearbeitet werden.

Diese Behördengänge sollen digital werden:

  • Wohnortummeldung,
  • Elterngeld,
  • Eheschließung,
  • An- und Ummeldung von Autos,
  • Baugenehmigungen,
  • Führerschein
  • Wohngeld

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Wie soll das funktionieren - was muss ich wissen?

Damit digitale Anträge nicht mehr auf Papier unterschrieben werden müssen, wird bei der digitalen Abwicklung auf die bislang notwendige Schriftform verzichtet. In einem Bürgerkonto („BundID“), über das die Kommunikation mit der Verwaltung abgewickelt wird, soll vor allem der Online-Personalausweis zum Einsatz kommen. Der digitale Identitätsnachweis mit dem elektronischen Personalausweis sei der Schlüssel zu staatlichen - aber auch privaten - Leistungen und werde über konkrete Anwendungsfälle nutzerfreundlich etabliert, verspricht das Innenministerium.

Die BundID soll dabei bundesweit einheitlich genutzt werden. Die Bundesländer mit eigenen ID-Konten wie Bayern und Baden-Württemberg haben nun drei Jahre lang Zeit, sich von ihren Lösungen zu verabschieden. Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt hatten bereits angekündigt, mit der BundID ihre landeseigenen Servicekonten abzulösen.

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Das Elster-Zertifikat, das für die elektronische Steuererklärung entwickelt wurde, kann auch weiterhin zur Identifikation bei der BundID genutzt werden. Das gilt aber nur für Leistungen, die kein hohes Sicherheitsniveau erfordern, beispielsweise die Beantragung der einmaligen Energiepreispauschale von 200 Euro. (s.Video).

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Bei den Verwaltungsleistungen für Unternehmensleistungen sieht das Gesetz eine feste Frist vor: Binnen fünf Jahren sollen diese ausschließlich digital angeboten werden. Diese „Digital Only“-Regelung bedeutet dann für die Firmen auch, dass sie verpflichtet werden, das „Organisationskonto für Unternehmen“ benutzen müssen. (dpa/eku)

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