Thorsten Frei (CDU)

"Impfpflicht erst bei Notwendigkeit scharfschalten"

von Philipp Sandmann

Die Ampel-Regierung dürfte erleichtert sein: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen die Impfpflicht für Pfegekräfte abgewiesen. Damit wird diese zunächst nicht gestoppt. Was das aber generell für die einrichtungsbezogene Impfpflicht heißt, bleibt noch offen.
Trotzdem stellen sich immer mehr Menschen die Frage: Wäre eine allgemeine Impfpflicht eigentlich verfassungsmäßig, sollte der Bundestag diese im März beschließen?
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Thorsten Frei (CDU), hat Bedenken, ob eine allgemeine Impfpflicht zum jetzigen Zeitpunkt vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben könnte. Man müsse deswegen nun die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um für Herbst und Winter gut vorbereitet zu sein, sagte Frei in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart".
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Ist die Impfpflicht gerechtfertigt?

Konkret sagte Frei über die Rechtssicherheit bei der Impfpflicht: "Das geht eben letztlich nur dadurch, dass man eine gesetzliche Hülle schafft, die man dann scharfschaltet, wenn die Notwendigkeit einer Impfpflicht tatsächlich gegeben ist und damit auch verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist."

Frei sagte zudem, es sei "richtig", die Impfpflicht erst dann auch wirklich zu aktivieren, wenn man sie brauche und die Gegebenheiten einer möglichen Corona-Welle im Herbst kenne: "Wir müssen die Rahmenbedingungen kennen. Es muss dann klar sein, um was für eine Mutation es sich handelt und ob die Impfstoffe dagegen wirken."

Eine Impfpflicht könne verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, so Frei, aber es komme eben auf viele Parameter an: "Wenn Sie diese Parameter nicht kennen, dann ist es umso schwieriger, eine rechtssichere Lösung zu finden."

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