Eilantrag abgelehnt Bundesverfassungsgericht gibt erst mal grünes Licht für Pflege-Impfpflicht

Hunderte Betroffene haben in Karlsruhe gegen die Einführung der Impfpflicht für Pflegekräfte geklagt und den sofortigen Stopp gefordert. Das Bundesverfassungsgericht hat es allerdings im Eilverfahren abgelehnt, die Vorschriften vorläufig außer Kraft zu setzen. Die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit im eigentlichen Verfahren steht allerdings noch aus.
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Entscheidung über Impfpflicht erst im Hauptverfahren
Mitten im politischen Streit um die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Klinikpersonal hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag mitgeteilt, dass mit der Umsetzung begonnen werden darf. Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben über einen Eilantrag von Betroffenen entschieden, der auf den sofortigen Stopp abzielt – und diesen abgewiesen.
Der für den Komplex zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth hat die Impfpflicht, die ab Mitte März gelten soll, allerdings noch nicht umfassend geprüft. Das passiert erst im Hauptverfahren, das aber auch mit hoher Priorität behandelt werden dürfte.
Im Eilverfahren nehmen die Richterinnen und Richter zunächst eine Folgenabwägung vor. Sie prüfen, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Verfassungsbeschwerde berechtigt wäre - oder wenn sie eine Vorschrift außer Kraft setzen, die sich später als verfassungsgemäß herausstellt. Es geht also um eine Regelung für die Zwischenzeit, bis die eigentliche Entscheidung getroffen ist.
Kann einrichtungsbezogene Impfpflicht alte und geschwächte Menschen schützen?
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, sehr schwer zu erkranken oder daran zu sterben. Sie gilt für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, aber zum Beispiel auch in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, für Hebammen, Physiotherapeuten und Masseure. Sie alle müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.
Fehlt der Nachweis, muss das Gesundheitsamt informiert werden, um den Fall zu untersuchen. Es kann dem Betroffenen dann verbieten, die Einrichtung zu betreten oder seine Tätigkeit weiter auszuüben.
Die Verabschiedung der Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Bis 3. Februar waren bereits 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern eingegangen, viele davon mit Eilanträgen. Für ihre Entscheidung haben die Richter ein Musterverfahren ausgewählt.
"Im Zweifelsfall ungeimpfte Pflegekräfte weiter arbeiten lassen"
Die Bundesregierung hält den gesetzlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit für gerechtfertigt. Die besonders Gefährdeten könnten sich zum Teil nicht selbst vor einer Infektion schützen. Die Menschen in ihrem Umfeld hätten daher eine besondere Verantwortung.
Die Karlsruher Entscheidung fällt in eine Woche, in der es wegen der Impfpflicht ohnehin hoch herging. Am Montag hatte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, den Vollzug zunächst auszusetzen, weil viele Fragen ungeklärt seien. Inzwischen scheinen sich die Wogen etwas zu glätten. Aber auch von anderer Seite hatte es zuletzt Bedenken gegeben, dass die Prüfung der einzelnen Fälle kaum zu leisten sei. Außerdem wird befürchtet, dass die Durchsetzung zu große Lücken beim Pflegepersonal reißt.
„Genau genommen gibt es doch keine andere Wahl, als im Zweifelsfall ungeimpfte Pflegekräfte weiter arbeiten zu lassen“, sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Darüber müssen wir offen reden, ohne dass gleich der Vorwurf laut wird, wir würden ungeimpftes Personal schützen.“
Marburger Bund kritisiert Ministerpräsidentenkonferenz
Der Ärzteverband Marburger Bund forderte, dass über die Umsetzung der Pflicht beim kommenden Treffen von Bund und Ländern beraten wird: „Anstatt über viele Lockerungen zu sprechen, sollte die Ministerpräsidentenkonferenz in der nächsten Woche viel dringender klären, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht umgesetzt wird“, sagte die Verbandsvorsitzende Susanne Johna dem RND. Es sei undenkbar, dass die Gesundheitsämter eine Ermessensentscheidung ohne klare Richtlinien vornehmen müssten. „Das ist den Gesundheitsämtern schon im Normalfall nicht zuzumuten und erst recht nicht angesichts der hohen Belastung in der Pandemie.“
Am Mittwoch kommen Bund und Länder erneut zu Gesprächen über die weiteren Schritte in der Pandemie zusammen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, warnte angesichts der unklaren Corona-Datenlage vor verfrühten Lockerungen. Zwar hätten die Bürgerinnen und Bürger nach vielen Monaten der Disziplin ein Anrecht auf eine Öffnungsperspektive, über die nun nachgedacht werden müsse. „Trotzdem ist Vorsicht geboten“, sagte Reinhardt der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Uns fehlen nach wie vor verlässliche und umfassende Daten zum aktuellen Infektionsgeschehen.“
Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) gab es in Deutschland zuletzt binnen sieben Tagen 420 000 Arztbesuche wegen Covid-19. In der vergangenen Woche habe sich die Zahl entsprechender Arztbesuche im Vergleich zur Vorwoche noch deutlich gesteigert, geht aus dem am Donnerstagabend veröffentlichten RKI-Wochenbericht hervor. Seit dem Jahreswechsel stieg die Zahl der Arztbesuche demnach an, und in fast allen Altersgruppen werden die Werte voriger Corona-Wellen deutlich überschritten. (dpa/aze)
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