Preisdeckel der Bundesregierung

Strompreisbremse gilt nicht für Zähler- und Grundpreis

Strompreisbremse gilt nicht für Zähler- und Grundpreis Benjamin Weigl im Interview
06:12 min
Benjamin Weigl im Interview
Strompreisbremse gilt nicht für Zähler- und Grundpreis

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von Amany Salama

Die Bundesregierung hat sowohl für den Gas- als auch für den Stromverbrauch eine Preisbremse festgelegt. Die Strompreisbremse gelte allerdings „wirklich nur für den Arbeitspreis beim Strom, also nicht für den Zählerpreis oder für den Grundpreis“, sagt Energieexperte Benjamin Weigl von Finanztip. Für einen analogen Zähler liegt der durchschnittliche Preis bei 13 Euro pro Jahr, für einen digitalen Zähler liegt die Obergrenze bei 20 Euro im Jahr. Um den Grundpreis zu erhöhen, muss sich „etwas an den staatlich beeinflussten Preisbestandteilen“ ändern, sagt Weigl im Interview mit RTL-Reporterin Evelyn Rosar.

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Einspeisevergütung wird nicht erhöht

Wer einen Stromvertrag mit Preisgarantie hat, muss die Preisbremse nicht akzeptieren. Wenn der garantierte Strompreis unter der 40-Cent-Preisgrenze liegt, bleibt es entsprechend dabei. „Diese 40 Cent gelten wirklich nur, wenn mein Anbieter schon mehr verlangt.“

Wer wiederum eine Photovoltaik-Anlage nutzt, bekommt eine Vergütung, wenn man seine nicht-genutzte Energie einspeist. „Diese Vergütung wurde erst kürzlich erhöht“, sagt Weigl. Daher sei eine weitere Erhöhung derzeit nicht vorgesehen. „Es soll jetzt im Jahr 2023 konstant bleiben“, ab 2024 soll die Einspeisevergütung prozentual wieder sinken. In der Regel sei diese Vergütung aber ohnehin für 20 Jahre festgeschrieben.

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