Ohrfeigen, Schlüsselbund-Wurf & Co.No-Go statt logo! Für diese Lehrmethoden gibt es heutzutage eine Anzeige

Moderne Schulen setzen heute andere Lehr-Methoden ein als jene, die es zu Zeiten unserer Großeltern (und teilweise auch unserer Eltern) gab – zum Glück! Eines ist dabei absolut tabu, und das auch vor dem Gesetzgeber: der Einsatz von seelischer und körperlicher Gewalt. Das haben viele Menschen in ihrer Kindheit und Jugend allerdings noch ganz anders erlebt.
Erst seit 2000: Kinder haben Recht auf gewaltfreie Erziehung
Schüler müssen sich an Regeln halten, Lehrer aber auch: Heutzutage ist streng geregelt, wie sich eine Lehrperson gegenüber Schülern verhalten darf. Da ist das Gesetz unmissverständlich: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, heißt es in § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind demnach unzulässig. Wer jetzt glaubt, dass Kinder dieses Recht schon lange haben, irrt sich gewaltig. Erst zum seit November wurde das entsprechende Gesetz von der ersten rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder verabschiedet.
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Bevorzugtes Wurfmaterial: Kreide und Schwamm
Die pädagogischen Methoden standen aber schon lange davor massiv in der Kritik. Seit Gründung des modernen Schulsystems im 19. Jahrhundert war das Ziel des Lehrkörpers, die Kinder durch Drill und Brechung zu Gehorsam zu erziehen und so auf die Härten des Lebens vorzubereiten. Kein Wunder, dass viele Menschen, die ihre Kindheit und Jugend vor 2001 verlebt haben, sich noch gut an harsche pädagogischen Methoden erinnern können. Wir haben RTL-Zuschauer und RTL.de-Leser gefragt, was sie diesbezüglich in ihrer Schulzeit alles erlebt haben. Und dabei zeigt sich: Lehrer waren früher ein recht wurffreudiges Völkchen - Methoden, für die sich die Pädagogen heute vermutlich vor Gericht verantworten müssten.
Platzwunde nach Schlüsselwurf - mit Folgen für den Lehrer
Kirsten zum Beispiel erzählt via Facebook: „Von Schlüssel oder Kreide werfen, vor die Tür (was für ne kreative Strafe!), über systematisches Fertigmachen vor der ganzen Klasse war eigentlich alles dabei.“ Und damit sind die Klassiker eigentlich genannt: Viele Nutzer berichten, dass das Lehrpersonal Schlüsselbunde, Kreide oder den nassen Schwamm benutzt habe, um Schüler damit zu bestrafen. Einige ließen sich das allerdings nicht gefallen. Leserin Lisa: „Schlüsselwurf habe ich auch erlebt, aber hab zurück geschmissen!“ Schlechter erging es da Andre – er zog sich bei einem Schlüsselwurf eine Platzwunde zu. Der Lehrer wurde daraufhin suspendiert.
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Mund mit Klebeband zugeklebt - Mitschüler drohte zu ersticken!
Noch rabiater war die Lehrerin von Facebook-Nutzerin Laura. „Meine Grundschullehrerin war eine richtige Schreckschraube“, erinnert sie sich. „Sie hat einem Mitschüler Mund und Nase mit breitem Klebeband zugeklebt, weil er ihr zu viel geredet hat, als er zu ersticken drohte, half ich ihm, das Tape zu entfernen.“ Sie habe bekam daraufhin eine Strafarbeit aufgebrummt bekommen, weil sie diese „Erziehungsmaßnahme“ boykottiert habe. Bei einer anderen Schülerin, so Laura, habe die Lehrerin vor der ganzen Klasse den Ranzen ausgekippt und gesagt: „So sieht der Ranzen einer Schlampe aus!“
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Sogar Ohrfeigen und Stockeinsatz
Selbst Ohrfeigen haben einige Nutzer offenbar noch erlebt. Facebook-Nutzerin Marion beispielsweise berichtet uns: „Eine Ohrfeige meines Lehrers traf leider das Ohr und mir platzte das Trommelfell. Passiert ist diesem Lehrer nichts.“ Selbst Züchtigungsmethoden wie Schlagen mit dem Stock mussten einige noch am eigenen Leib erfahren – erschreckend.
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Dienstaufsichtsbeschwerde kann zur Anzeige führen
Allesamt Methoden, für die es mittlerweile zum Glück eine saftige Strafe für den Lehrer geben würde. Denn wer sich als Schüler durch einen Lehrer angegriffen fühlt, kann sich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zur Wehr setzen. Die kann vom Erziehungsberechtigten oder vom bereits volljährigen Schülern eingesetzt werden. Im schlimmsten Fall kann sich ein Lehrer, der einen Schüler schlägt, wegen Körperverletzung strafbar machen. Hier kann Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Eine Suspendierung vom Schuldienst dürfte bei einer Verurteilung die garantierte Folge sein. Ungleich schwieriger sieht es da mit fragwürdigen Maßnahmen und Sanktionen aus, die auf psychologischer Ebene stattfinden – weil die generell schlechter nachzuweisen sind. Ein Probem, das leider auch in Kitas immer wieder auftritt. (ija)
































