Wir klären aufRenteneintrittsalter, Rentenabschläge oder Rentenzuschlag: Was Sie über Ruhestand und Rente wissen sollten

Viele haben Fragezeichen beim Thema Rente – hier gibt es die Antworten!
Wann kann ich in Rente gehen? Und wann muss ich von meiner Rente Abschläge zahlen? Darf ich während meiner Rente noch arbeiten? All das erfahren Sie hier – im Überblick.
Fünf Jahre: So lange müssen Sie eingezahlt haben, um eine Rente zu bekommen
Grundsätzlich gilt: Um eine Altersrente zu bekommen, müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben und eine bestimmte Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Dieser Zeitraum beläuft sich auf fünf Jahre. Sie müssen also mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein, um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen. Dass die Beiträge von fünf Jahren aber keine hohe Rentenzahlung ergeben, versteht sich von selbst.
So ergibt sich das Renteneintrittsalter
Das Renteneintrittsalter ist von ein paar Faktoren abhängig. Hier wird es ein bisschen komplizierter, wir machen es aber einfach:
Die Altersgrenze für den abschlagfreien Renteneintritt wird seit einigen Jahren schrittweise angehoben. Dadurch liegt das Renteneintrittsalter prinzipiell bei 67 Jahren. Diese Altersschwelle wird auch "Regelaltersgrenze" genannt.
Jedoch ergibt sich hier die erste Besonderheit: Weil erst seit 2012 die Altersgrenze schrittweise erhöht wird, können einige schon vor dem Erreichen des 67. Lebensjahres in Rente gehen, so die Deutsche Rentenversicherung.
Alle vor 1947 Geborenen konnten schlicht mit 65 in den Ruhestand gehen.
Für alle Geburtsjahrgänge ab 1947 wird das Renteneintrittsalter immer um einen Monat pro Jahr erhöht, sodass der Jahrgang 1955 erst mit 65 Jahren und neun Monaten in Rente gehen konnte, und der Jahrgang 1956 mit 65 Jahren und zehn Monaten.
Ab dem Geburtsjahr 1958 gibt es eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters im zweimonatigen Rhythmus, wodurch dieser Jahrgang noch mit 66 Jahren in Rente gehen kann.
Der Jahrgang 1962 wiederum darf mit 66 Jahren und acht Monaten den Ruhestand genießen, und entsprechend der Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und zehn Monaten. So wurde das Alter immer weiter angehoben bis zum Jahrgang 1964, der die jetzige Regelaltersgrenze von 67 Jahren bildet.
Wer also 1957 geboren ist, kann noch in diesem Jahr mit 65 Jahren und elf Monaten in Rente gehen.
Wer dem letzten von der Eintrittsalter-Erhöhung betroffenen Jahrgang 1964 angehört, muss noch bis 2031 arbeiten, um alle Rentenansprüche geltend machen zu können.
Im Überblick: Das Renteneintrittsalter wurde bis zum Jahrgang 1964 schrittweise erhöht. Seitdem gilt: Das Renteneintrittsalter beträgt 67 Jahre. Alle Jahrgänge davor können bereits ein paar Monate früher in Rente gehen. Das genaue Alter ergibt sich nach dem Jahrgang und setzt voraus, dass Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Lese-Tipp: Das große RTL-Rentenexperiment: Können diese Frauen von ihrer wahrscheinlichen Rente leben?
Früher in Rente - was es zu beachten gilt
Wer allerdings nicht bis zu seinem 67. Lebensjahr mit dem wohlverdienten Ruhestand warten kann oder möchte, der hat Chancen auf einen früheren Ruhestand. Vorweg: Abschläge können teuer sein. Private Vorsorge kann das ausgleichen. Wer aber nicht darauf zurückgreifen kann, der muss mindestens 45 oder 35 Versicherungsjahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, um bereits mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente zu gehen. Die 35 Versicherungsjahre gelten nur bei all denen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen.
Im Fall der vorliegenden Schwerbehinderung gibt es zwei Optionen: Wer keine Abschläge zahlen möchte, der kann maximal zwei Jahre früher in Rente gehen. Wer aber die Abschläge in Kauf nimmt, der kann weitere drei Jahre früher in Rente gehen. Das heißt: Verfügen Sie über einen Schwerbehindertenausweis, können sie mit 62 Jahren in den Ruhestand gehen. Allerdings mit Abzügen.
Für alle Versicherten ohne Behinderung ist das ab 63 Jahren möglich. Allerdings ebenfalls nicht ohne Abschläge. Wer also entweder 35 oder 45 Jahre versichert ist, kann früher in Rente gehen, muss aber auf bares Geld verzichten.
Die Abschläge berechnen sich in beiden Fällen wie folgt: Jeder Monat, den Sie vor dem Termin der Regelaltersgrenze beim Renteneintritt sind, führt zu 0,3 Prozent Abzug von Ihrer Rente. Dieser Abzug ist aber monatlich. Wenn Sie also vorhaben, ein ganzes Jahr früher in Rente zu gehen, würden sie 3,6 Prozent Abschlag auf ihre Rente zahlen. Dabei ist die maximale Abschlagshöhe jedoch auf 14,4 Prozent festgelegt. Das bedeutet, dass nie mehr als 14,4 Prozent mehr Abschlag fällig werden können. Im Fall von Schwerbehinderten allerdings ist ein maximaler Abschlag von 10,8 Prozent festgelegt, so die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.
Nochmal zusammengefasst: Nach 35 oder 45 Arbeitsjahren, in denen Sie in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ist eine frühere Rente möglich. Abschlagsfrei können Sie das mit 65 Jahren. Wer Abschläge in Kauf nimmt, der kann mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen oder mit 62 Jahren, wenn eine Schwerbehinderung vorliegt. Wer früher in die Rente geht, muss dann also mit Kosten rechnen.
Lese-Tipp: Rentenformel: So berechnen Sie Ihre Rente!
Arbeiten während der Rente
Wer noch keine Lust hat, seine Arbeit komplett niederzulegen oder seine Rente aufbessern möchte, dem wird auf der Website der Deutschen Rentenversicherung ein lukratives Angebot gemacht. Denn wer nach Erreichen des Renteneintrittsalters weiterarbeitet und die Rente später beantragt, bekommt 0,5 Prozent Rentenzuschlag pro Monat. Bei einem Aufschub der Rente um ein Jahr erhöht sich dadurch die Altersrente damit bereits um sechs Prozent.
Dadurch kann sich die Rente erheblich aufbessern, da – neben dem Zuschlag der Rentenversicherung – auch weiter in die Rentenversicherung eingezahlt wird. Auch eine Teilrente ab 63 ist womöglich attraktiv: Denn so arbeiten sie in geringerem Rahmen weiter, bekommen einen Teil ihrer Rente monatlich ausbezahlt und zahlen zeitgleich in die Rentenversicherung ein.
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