Stadt Recklinghausen spricht irres Betretungsverbot aus

Nur Jörg (60) darf nicht mehr in seinen Garten - alle anderen schon!

Wenn der eigene Garten zur Sperrzone wird…
Weil Jörg Knoblauch seinen Garten ohne Genehmigung aufschütten ließ, droht dieser laut der Stadt Recklinghausen auf einer Seite abzurutschen. Kurzerhand wird dem 60-Jährigen untersagt, seinen Garten zu betreten – das Verbot jedoch gilt ausschließlich für ihn.

Recklinghausen: Stadt sieht Gefährdungspotenzial

Es wirkt wie eine Posse, die Hausbesitzer Jörg Knoblauch aus Recklinghausen erlebt. Nachdem er seinen Garten aufschütten ließ, schreitet die Stadt ein, der Garten könne seitich abrutschen. Zwar gibt es eine Stützmauer, dennoch sieht man ein Gefährdungspotenzial. Die Stadt Recklinghausen spricht dem 60-Jährigen kurzerhand ein Betretungsverbot aus. Das kommt schon bald per Post: „Ich darf meinen Garten nicht mehr betreten und würde ich meinen Garten betreten, dann bin ich mit 500 Euro dabei“, sagt der Hobby-Gärtner.

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Die Stadt sehe hier ein Gefährdungspotenzial, da die Aufschüttung zur Seite hin nicht abgesichert ist und der Garten damit abrutschen könne. Allerdings: Nur ihm persönlichl wird ein Betretungsverot ausgesprochen – seine Freundin darf den Garten also weiterhin betreten. Oder auch nicht?

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Richter muss über Betretungsverbot entscheiden

Es ist kompliziert! Auf Nachfrage gibt die Stadt Recklinghausen an, das Verbot gelte auch für Gäste. Doch das steht nirgendwo auf der Ordnungsverfügung. Also zupft seine Freundin weiterhin das Unkraut, bis sich ein Gericht mit der Angelegenheit befasst haben wird. Gärtnern in der Grauzone, sozusagen. Aber: Ordnung muss schließlich sein! (xes)

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