61-Jähriger soll Mädchen auf Schulweg entführt und missbraucht haben

Polizei über Sexualstraftäter aus Edenkoben: "Wussten, mit welchem Menschen wir zu tun haben"

10-Jährige von Sexualstraftäter entführt und misshandelt Missbrauch Edenkoben
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Missbrauch Edenkoben
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„Wir haben das Gefahrenpotenzial von ihm nicht unterschätzt!“

Es sind die Worte eines ranghohen Polizisten über den Tatverdächtigen im Fall einer entführten und missbrauchten Zehnjährigen in Edenkoben (Rheinland-Pfalz). Mehr als 25 Mal hat die Polizei mit dem 61-Jährigen Kontakt aufgenommen, seit er Mitte Juli aus der Haft entlassen wurde. Auf einer Pressekonferenz betonen Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt, genau gewusst zu haben, wie gefährlich der Mann potentiell ist. Warum, so fragen viele, haben die Behörden dann nicht Schulen und Kitas über die Entlassung des vorbestraften Sexualstraftäters informiert?

Mädchen auf Schulweg entführt und missbraucht: Täter mehrfach wegen Sexualdelikten verurteilt

Als das Mädchen am Montag nicht in der Schule ankam, meldete der Vater es als vermisst. Obwohl nur rund 30 Minuten vergingen, bis die Polizei den 61-Jährigen schnappte, kam es zu der grausamen Tat. Heute wurde bekannt, dass der mutmaßliche Täter in der Vergangenheit nicht nur wegen Eigentumsdelikten und Körperverletzung polizeibekannt war. Schon dreimal ist er auch wegen Sexualdelikten verurteilt worden.

Nach seiner Entlassung sei eine „konkrete Gefahrenlage nicht erkennbar gewesen“, sagen Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt. Man habe den Mann sogar engmaschiger kontrolliert als es die gerichtlichen Auflagen vorsahen. Dass die zur Verfügung stehenden „sinnvollen Möglichkeiten des Rechtsstaates“ stets sorgfältig geprüft und ausgeschöpft worden seien, davon sei er überzeugt, sagte Andreas Sarter von der Polizei Rheinpfalz. Und weiter: „Ich möchte auch noch mal betonen: Wir haben auch nicht das Gefahrenpotenzial von ihm unterschätzt. Uns war bekannt, mit welchem Menschen wir zu tun haben“.

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Missbrauch von Zehnjähriger in Edenkoben: "Hundertprozentigen Schutz gibt es nicht"

Auf die Kritik, dass die Bevölkerung und Schulen im Umkreis nicht gewarnt wurden, hieß es auf der Pressekonferenz, das sei geprüft worden, aber „nicht zielführend“ gewesen. Der 61-Jährige durfte sich nach seiner Entlassung frei bewegen, war mit seinem Auto mobil und hielt sich nachweislich auch außerhalb Rheinland-Pfalzes auf. Daher sei eine räumliche Eingrenzung der Warnung nicht sinnvoll gewesen, sagte Ermittler Sarter. Der Verdächtige habe geplant, etwa nach Leipzig zu ziehen oder nach Kroatien auszuwandern.

Auch die beantragte Fußfessel, die der 61-Jährige ablehnte, hätte „keine hundertprozentige Sicherheit und keinen hundertprozentigen Schutz“ bedeutet, betonte Oberstaatsanwalt Hubert Ströber. „Diese Leute können die Fußfesseln ja auch irgendwie entfernen, wenn sie bestimmte technische Mittel anwenden“, sagte er.

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Ermittler im Fall Edenkoben: "Sicherungsverwahrung hätte Missbrauch verhindert"

Durch eine Sicherungsverwahrung hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankenthal der Missbrauch der Zehnjährigen verhindert werden können. „Die Sicherungsverwahrung hätte nach meinem festen Eindruck dazu geführt, dass der jetzt beschuldigte Mann immer noch in Gewahrsam wäre und die Tat, um die es jetzt geht, nicht begangen worden wäre“, sagte Ströber.

Allerdings sei das rechtlich nicht möglich gewesen. In einer Verhandlung gegen den mutmaßlichen Täter wegen Delikten wie Körperverletzung und Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht im Jahr 2020 sei seine Strafe geringer ausgefallen, als es für eine Sicherungsverwahrung gesetzlich nötig gewesen wäre. (sbl, mit dpa)

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