Vorbestrafter Sexualstraftäter (61) entführt Mädchen (10) und missbraucht es

Besorgte Mutter (29) aus Edenkoben: „Das ist ein Monster und jeder weiß es!"

von Jan-Eric Kroeger

Wie weit soll er noch gehen dürfen?
Ein zehn Jahre altes Mädchen wird in Edenkoben (Rheinland-Pfalz) von einem vorbestraften Sexualstraftäter (61) entführt und missbraucht. Nun sorgt sich die 20.000-Einwohner-Stadt um die Sicherheit ihrer Kinder – wieder einmal. Bei RTL schildert eine Mutter ihre Gefühle und die Stimmung im Ort – und macht Justiz und Polizei schwere Vorwürfe.

Zweifach-Mutter klagt an: „Das ist ein Monster!"

Am Montag (11. September) meldet ein Vater seine zehnjährige Tochter als vermisst, weil sie nicht zur Schule erschienen war. Die Polizei löst eine Großfahndung aus, später finden die Beamten das Mädchen nach einer wilden Verfolgungsjagd in einem grünen Audi. Das Fahrzeug war den Beamten zuvor gemeldet worden, weil der Fahrer sich auffällig verhalten hatte. Als die Beamten den Wagen stoppen, überwältigen sie den 61-jährigen Fahrer. Anschließend nehmen sie ihn fest. Der dringende Tatverdacht: Entführung und sexueller Missbrauch!

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Dass es überhaupt soweit kommt, hätte verhindert werden können, sagt Frau K. (29) bei RTL. Sie ist zweifache Mutter, ihr ist der Tatverdächtige schon lange bekannt. „Das ist ein Monster. Und jeder weiß es, aber keiner unternimmt etwas“, sagt K. Der Mann aus Neustadt an der Weinstraße (Rheinland-Pfalz) sei bekannt dafür, gezielt Kinder anzusprechen.

Hubert Ströber, leitender Oberstaatsanwalt, bestätigt in einer Pressemitteilung am Mittwoch: Schon 1996 und 2008 wurde der Mann zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. „Nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafen war er im Jahr 2012 aus der Haft entlassen und unter Führungsaufsicht gestellt worden. (...) Aufgrund von mehrfachen Verstößen gegen die Führungsaufsicht wurde der 61-Jährige letztmalig im Jahr 2020 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wurde er am 14.07.2023 aus der Haft entlassen und erneut unter Führungsaufsicht gestellt. Eine weitere Inhaftierung oder sonstige Unterbringung war von Gesetzes wegen nicht möglich.“

Dennoch gehe die Justiz zu lasch mit dem 61-Jährigen um, findet zumindest Frau K. „Immer wieder kommt er aus der Haft, dann dauert es nur drei oder vier Wochen, bis wieder etwas passiert. Wenn er an Plätzen auftaucht, an denen er nicht sein darf, erhält er nur einen Platzverweis der Polizei“, schildert die alleinerziehende Mutter. Es ist ein hartes Urteil für Justiz und Rechtsstaat, das die 29-Jährige ausspricht. Und sie wird noch deutlicher.

„Die Menschen fühlen sich im Stich gelassen"

„Die Menschen hier fühlen sich im Stich gelassen vom Staat und der Polizei“, fügt K. an. Wer so oft rückfällig geworden sei, müsse lange ins Gefängnis und anschließend in eine Klinik, findet sie. „Der Staat muss unsere Kinder besser schützen“. Sie sorge sich dabei auch um ihre eigenen Kinder. Ihre Tochter sei gerade in die Schule gekommen, erzählt sie. Dort seien die Toiletten zurzeit in einem Container außerhalb des Gebäudes. „Die Kinder gehen nur zu zweit aufs Klo. Natürlich hat man ständig Angst, dass dem eigenen Kind auch so etwas passiert“, sagt K.

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Für die Zukunft wünscht sich die junge Mutter, dass die Justiz endlich härter gegen den mutmaßlichen Kindesentführer durchgreift. „Es ist Aufgabe des Staates, unsere Kinder besser zu beschützen“, fordert sie. Wenn die Justiz nichts unternehme, mache sie sich mitschuldig, so Frau K.

Die Oberstaatsanwaltschaft schreibt in ihrer Mitteilung: „Nachdem der Polizei bekannt wurde, dass die Entlassung des 61-Jährigen zu einer großen Verunsicherung der Bevölkerung geführt hat und in Sozialen Netzwerken vor ihm gewarnt wird, wurde bei der Polizei Neustadt ein Hinweistelefon eingerichtet. Es gingen eine Vielzahl von Meldungen über diverse Aufenthaltsorte des 61-Jährigen ein. Unter anderem wurde er in Maikammer und Edenkoben gesehen. In vielen Fällen konnte durch die Ermittlungen letztendlich nicht geklärt werden, ob der Mann sich an für ihn verbotenen Orten tatsächlich aufhielt.

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Staatsanwaltschaft: „Sind an Recht und Gesetz gebunden"

In der Pressemitteilung von Mittwoch versucht die Staatsanwaltschaft aufzuklären, weshalb der 61-jährige Tatverdächtige trotz seiner Vorstrafen mutmaßlich erneut straffällig werden konnte. „Wir verstehen die Sorge und den Unmut, die die Tat von Montag in unserer Gemeinschaft auslöst. Gleichwohl müssen wir betonen, dass wir bei unserer Aufgabenerfüllung an geltendes Recht und Gesetz gebunden sind. Im Rahmen dieser Vorgaben haben wir die uns zur Verfügung stehenden und taktisch sinnvollen Möglichkeiten ausgeschöpft“, schreibt Oberstaatsanwalt Ströber. Es sei „fortlaufend sorgfältig geprüft“ worden, was getan werde müsse, „um eine weitere Straffälligkeit des 61-Jährigen zu verhindern“, heißt es weiter.

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Offenbar ohne Erfolg. Denn Doch vielleicht sorgt die Entführung des zehnjährigen Mädchens vom Montag bei den Strafverfolgungsbehörden nun für ein Umdenken bei möglichen weiteren Maßnahmen gegen den Tatverdächtigen.