Schülerin (10) aus Edenkoben entführt und missbraucht
Verdächtiger 61-Jähriger: Schon drei Mal wegen Sexualdelikten verurteilt
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Er ist ein Wiederholungstäter!
Schon drei Mal ist der 61-Jährige, der in Edenkoben eine Mädchen auf dem Schulweg entführt und missbraucht haben soll, bereits wegen Sexualdelikten verurteilt worden. Zuletzt im Jahr 2008. Das gaben Polizei und Staatsanwaltschaft auf einer Pressekonferenz bekannt. Und sie nannten noch weitere Details zu dem Fall, der das ganze Land seit Tagen bewegt.
Vorbestrafter Sexualstraftäter (61) in U-Haft
Am Montagmorgen hatte der vorbestrafter Mann im rheinland-pfälzischen Edenkoben ein zehnjähriges Mädchen in sein Auto gezerrt und missbraucht. Erst im Juli diesen Jahres war er aus dem Gefängnis entlassen worden. Zwar war bekannt, dass er ein Wiederholungstäter ist, nicht aber, dass er schon dreimal wegen ähnlicher Sexualdelikte verurteilt worden ist. Bei der letzten Tat 2008 ging es um sexuellen Kindesmissbrauch, sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt von der Staatsanwaltschaft Frankenthal.
Die anderen beiden Verurteilungen stammen aus den 1990er Jahren. Die Akten zu den Urteilen lägen den Ermittlern aber noch nicht vor, sagte die Leitende Oberstaatsanwältin von der Staatsanwaltschaft Landau, Angelika Möhlig. Außerdem war der 61-Jährige wegen Eigentumsdelikten und Körperverletzung polizeilich in Erscheinung getreten.
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Ermittler nennen weitere Details zu Verdächtigem aus Edenkoben: 61-Jähriger hatte keine Waffe
Die Ermittlungen zu einem entführten und missbrauchten Schulkind in Edenkoben werden nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit Hochdruck weitergeführt. Bislang seien rund 30 Zeugen vernommen worden, sagte Angelika Möhlig. Ein Handy, das der Verdächtige mutmaßlich bei der Flucht weggeworfen habe, werde nun ausgewertet. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 61-Jährige keine Waffe dabei gehabt haben.
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Oberstaatsanwalt: Sicherungsverwahrung hätte Missbrauch in Edenkoben verhindert
Durch eine Sicherungsverwahrung hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Frankenthal der Missbrauch der 10-Jährigen verhindert werden können. „Die Sicherungsverwahrung hätte nach meinem festen Eindruck dazu geführt, dass der jetzt beschuldigte Mann immer noch in Gewahrsam wäre und die Tat, um die es jetzt geht, nicht begangen worden wäre“, sagte Ströber.
Doch 2020 in einer Verhandlung gegen den mutmaßlichen Täter wegen Delikten wie Körperverletzung und Verstößen gegen Weisungen der Führungsaufsicht sei eine Einzelstrafe geringer ausgefallen, als es für eine Sicherungsverwahrung gesetzlich nötig gewesen wäre. „Damit war das Instrument der Sicherungsverwahrung nicht möglich“. (sbl, mit dpa)