Was wir über den mutmaßlichen Täter von Edenkoben wissen

Unfassbar: Sexualstraftäter (61) hatte keinen Bock auf elektronische Fußfesseln und kam damit durch

Jetzt geraten die Strafverfolger in die Kritik!
Am Montag (11.) soll ein 61-Jähriger im rheinland-pfälzischen Edenkoben eine Zehnjährige sexuell missbraucht haben. Jetzt ist klar: Der mutmaßliche Täter ist der Polizei bestens bekannt – mehr noch: Den Beamten soll bewusst gewesen sein, dass der Mann eine tickende Zeitbombe ist. Verhindern konnten sie die ekelhafte Tat trotzdem nicht.

Mutmaßlicher Sexualstraftäter saß bereits dreimal im Knast

Der mutmaßliche Täter von Edenkoben ist für Polizei und Staatsanwaltschaft keinesfalls ein Unbekannter. Der 61-Jährige hat bereits mehrmals wegen der Begehung von Sexualstraftaten gesessen. So wird er 1996 und 2008 jeweils zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. 2012 kommt er frei, das Gericht stellt ihn aber unter Führungsaufsicht. Die soll dazu dienen, den gefährlichen Mann weiter zu überwachen. Gegen diese Führungsaufsicht verstößt er aber mehrfach und wandert deshalb 2020 erneut hinter Gitter.

Am 14. Juli 2023 hat der 61-Jährige seine Strafe schließlich abgesessen und kommt frei. Auch diesmal stellt das Gericht ihn unter Führungsaufsicht. Wegen seiner Vorgeschichte und früherer psychologischer Gutachten liegt die Gefahr einer Wiederholungstat auf der Hand. Um auf Nummer Sicher zu gehen, will die Staatsanwaltschaft dem Mann elektronische Fußfesseln verpassen. Doch das Landgericht stellt sich quer. Erst als die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht einreicht, wird der Wiederholungstäter zum Tragen der elektronischen Fußfessel verpflichtet. Das Unglaubliche: Der Mann weigert sich, die Fessel zu tragen und kommt damit durch!

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Staatsanwalt: Wir haben unsere Möglichkeiten ausgeschöpft!

Denn den Mann zum Tragen der elektronischen Fußfessel zu zwingen, sei rechtlich nicht möglich teilt die Staatsanwaltschaft mit. Ihr bleibe also nichts anderes übrig, als ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann einzuleiten, weil er gegen die Führungsaufsicht verstoßen habe. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ist die Beweislage aber nicht so einfach. Am 8. September glauben die Ermittler schließlich genügend Beweise in der Hand zu haben und erheben Anklage gegen den mutmaßlichen Sexualstraftäter. Weil sie damit rechnen muss, dass der Mann fliehen würde, beantragt die Staatsanwaltschaft auch einen Untersuchungshaftbefehl – allerdings zu spät.

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Denn all das kann die furchtbare Tat, die das Leben einer zehnjährigen Schülerin wohl für immer verändern wird, nicht verhindern. Oberstaatsanwalt Hubert Ströber teilt dazu am Mittwoch (13.) mit: „Wir verstehen die Sorge und den Unmut, die sie in unserer Gemeinschaft auslöst. Gleichwohl müssen wir betonen, dass wir bei unserer Aufgabenerfüllung an geltendes Recht und Gesetz gebunden sind. Im Rahmen dieser Vorgaben haben wir die uns zur Verfügung stehenden und taktisch sinnvollen Möglichkeiten ausgeschöpft.“ (rhe)