Mordurteil in RostockMutter lässt Sohn (1) verhungern und verdursten, weil sie sich lieber mit ihrem Freund vergnügt

Sie macht lieber Party, als sich um ihr krankes Kind zu kümmern.
Der Einjährige verhungert und verdurstet qualvoll in der Wohnung, während sich seine Mutter nur ein Stockwerk weiter oben bei ihrem Freund vergnügt. Der Richter sagt klipp und klar: Dieses Kind hätte nicht sterben müssen! Eine Stunde lang begründet Richter Peter Goebels sein Mordurteil, spart dabei nicht an deutlichen Worten und gibt auch dem Jugendamt eine Mitschuld.
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Lebenslang für Kindermord in Güstrow

Isabel D. muss lebenslang in Haft. Das Urteil des Landgerichts Rostock nimmt die 24-Jährige aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag regungslos entgegen. Während der Richter es erklärt, versinkt die junge Frau immer tiefer in ihrem Stuhl. Eigensüchtig sei sie gewesen, so Goebels. „Ihre Kinder waren ein Störfaktor in ihrem Leben“, sagt er.
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Was sich in der Nacht auf den 20. September 2021 in Güstrow abspielt, ist erschütternd. Isabel D.‘s Sohn ist ernsthaft krank, er hat Durchfall. Anstatt sich um ihn zu kümmern und ihn zu versorgen, schnallt die Frau den Jungen in seinem Kinderautositz fest und geht zu ihrem Freund, der im selben Haus eine Etage über ihr wohnt. Dort verbringt sie die Nacht. Der Junge und sein vier Jahre alter Bruder bleiben unbeaufsichtigt zurück.
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„Sie hätten ihr Techtelmechtel unterbrechen können“

Die Todesgefahr und den möglichen Tod des Kindes nimmt sie dabei billigend in Kauf, denn die Verabredung mit dem Freund ist ihr wichtiger, der habe sie alles untergeordnet, so der Richter. Die Folgen sind furchtbar: Der Einjährige stirbt infolge starken Durchfalls bei hochgradigem Flüssigkeitsverlust an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern.
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Isabel D. ist nach Ansicht des Richters zu keinem Zeitpunkt steuerungsunfähig. Sie weiß, dass das Kind bei Durchfall viel Flüssigkeit braucht. Sie muss nur einige Stufen runtergehen, um nach dem Jungen zu schauen, hält Goebel ihr vor: „Sie hätten ihr Techtelmechtel unterbrechen können.“ Das will sie aber nicht.
„Das Kind musste schlicht und ergreifend hungern“
Als sie in den frühen Morgenstunden in ihre Wohnung zurückkehrt, legt sich die 24-Jährige im Wohnzimmer hin, ohne nach den Kindern zu sehen. Stundenlang schreibt sie WhatsApp-Nachrichten. Gegen Mittag wacht sie auf und stellt den Tod des 13 Monate alten Kindes fest. Er muss zwischen Mitternacht und 9.00 Uhr vormittags gestorben sein, ergibt die Obduktion. Sie ergibt auch „deutliche Anzeichen für Verhungern“.
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Die Mutter sorgt weder für altersgerechte noch ausreichende Ernährung. „Das Kind musste schlicht und ergreifend hungern“, so der Richter. Er zitiert eine Tagesmutter, bei der das Kind nur ein einziges Mal gewesen ist: Der Junge habe zwei Portionen verschlungen und sei „wie ein kleiner Tiger nur auf das Essen fixiert“ gewesen.
„Das Jugendamt hat vollkommen versagt“
Auch um den älteren Bruder kümmert sich Isabel D. nicht ausreichend. Nur selten bringt sie ihn in die Kita. In einigen Monaten ist er nur einmal dort, in anderen siebenmal, in weiteren gar nicht. Sie hat „immer wieder Lügen und Ausrede“, warum die Kinder nicht in die Kita oder zur Tagesmutter kommen. Zwischenzeitlich wird ihr eine Familienhelferin zur Seite gestellt. Richter Goebel moniert in diesem Zusammenhang behördliche Versäumnisse: „Das Jugendamt hat hier vollkommen versagt.“ Der inzwischen Sechsjährige lebt seit September 2021 bei seinem Vater.
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Mit dem Strafmaß folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr und sechs Monaten gefordert, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (uvo; mit dpa)


