Jugendamt
Das Jugendamt hat die Aufgabe, Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen sowie Kinder und Jugendliche zu schützen und zu fördern.

Das Jugendamt unterstützt Eltern auf vielfältige Weise bei
der Erziehung ihrer Kinder. Dabei kann es sich beispielsweise um die
Unterstützung von jungen Eltern handeln, die allein mit einem Säugling
überfordert sind, oder um die Förderung von Jugendlichen in außerschulischen
Bildungsangeboten, damit diese Neues ausprobieren und Talente entfalten können.
Zusätzlich vermitteln und begleiten Jugendämter Adoptionen und
organisieren die Vergabe von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten. Darüber
hinaus werden sie in die Planung von Spielplätzen und Spielräumen in Städten
einbezogen.
Zu den Aufgaben des Jugendamts zählt es weiter
einzugreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet scheint, etwa weil Kinder in ihrem
Elternhaus psychischer oder physischer Gewalt ausgesetzt sind oder
vernachlässigt werden. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen einer eindeutigen
Kindeswohlgefährdung ('akute Kindeswohlgefährdung') und Fällen, bei denen eine
Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann ('latente
Kindeswohlgefährdung'). Viele Kinder können nach kurzer Zeit wieder in ihre
Familien zurückkehren, andere werden in Heimen und Pflegefamilien betreut.
In Härtefällen, wenn Leib und Seele des Kindes in Gefahr
sind, darf das Jugendamt Kinder unmittelbar in seine Obhut nehmen. Dazu muss
die Polizei eingeschaltet und nach zwei Tagen ein richterlicher Beschluss
eingeholt werden. Um überhaupt auf Kindeswohlgefährdungen aufmerksam zu werden,
bedarf es in der Regel einer entsprechenden Meldung durch das Kind selbst oder
durch Dritte, etwa Verwandte oder Nachbarn.
Jugendämter agieren in Deutschland auf kommunaler Ebene und
richten sich nach den Regelungen zur Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch des
Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Entsprechende Einrichtungen existieren in jedem
Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt. In Deutschland gibt es etwa 600 Jugendämter.
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