Landgericht Münster verurteilt Mörder von Pia S.
Mordfall Pia S.: Lebenslang für Frauenmörder von Greven

Der Frauenmörder von Greven muss für seine entsetzliche Tat lebenslang hinter Gitter. Das entschied das Landgericht Münster. Der Killer hatte Pia S. erwürgt und ihre Leiche in einem Wald versteckt. Um sicher zu gehen, dass die 25-Jährige wirklich tot ist, hatte er ihr dort den Hals durchtrennt und einen tiefen Stich in den Bauch versetzt. Das Urteil lautet auf Mord und Mordversuch.
Frauenmörder von Greven wollte Pia S. "entmenschlichen"

Sein Motiv: Rache. Die Frau hatte die Beziehung zu ihm beendet und sich mit anderen Männern getroffen. Richterin Elisabeth Hülsmann sprach bei der Urteilsbegründung von einem „nicht nachvollziehbaren Besitzdenken“.
Der Angeklagte habe den Wunsch nach „Bestrafung und Vergeltung“ gehabt. Um zum Ausdruck zu bringen, dass die 25-Jährige in seinen Augen „nichts wert“ sei, habe er ihr auch noch Hundekot in den Rachen gestopft. „Damit wollte er sie entmenschlichen“, so Hülsmann.
Lese-Hinweis: Pia S. (†25) aus Greven getötet: "Das muss ich erst mal verarbeiten"
Video: Mord nach Kirmes-Besuch in Greven
Täter und Opfer wohnten in Greven, rund 13 Kilometer vom späteren Fundort der Leiche in Saerbeck entfernt. Der 26 Jahre alte Angeklagte hatte seine Nachbarin in der Nacht auf den 28. August 2022 von der Kirmes abgeholt, da sie den letzten Bus verpasst hatte.
Taxifahrer beobachtete Streit zwischen Täter und Pia S., unternahm aber nichts
Beide hatten eine kurze Beziehung geführt, die von der Frau rund einen Monat vor der Tat beendet worden war. Trotzdem waren die beiden laut Urteil noch freundschaftlich verbunden. Vor dem Haus war dann jedoch ein heftiger Streit entbrannt, bei dem die 25-Jährige brutal geschlagen wurde. Ein Taxifahrer, der zufällig vorbeigekommen war, hatte zwar angehalten, war dann aber weitergefahren. Im Urteil war von einem „Versagen von Zeugen“ die Rede.
Der Angeklagte hatte die Tat nach seiner Festnahme gestanden, sich im Prozess aber nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/uvo)