„Sie ist selber schuld, dass sie gestorben ist. Sie hat Drogen genommen und ist einfach von zu Hause weggelaufen.“Prozess um Missbrauch und Tötung von Leonie (†13) in Wien - Angeklagter verhöhnt Opfer
In Wien hat der Prozess um die Vergewaltigung und Tötung der 13-jährigen Leonie begonnen. Der Fall hatte weit über die Landesgrenzen hinaus Trauer und Entsetzen ausgelöst. Drei junge Männer (19, 20, 23) sollen dem Mädchen im Juni 2021 Ecstasy verabreicht und es vergewaltigt haben. Es starb an einer Drogen-Überdosis und Erstickung. Leonies Leiche wurde auf einem Grünstreifen an einen Baum gelehnt aufgefunden. RTL-Reporterin Natascha Größ berichtet, dass einer der Angeklagten ausgesagt habe: „Sie ist selber schuld, dass sie gestorben ist. Sie hat Drogen genommen und ist einfach von zu Hause weggelaufen.“
Staatsanwalt: "Mädchen hat sich den Jungen anvertraut. Dies wurde von ihnen schamlos ausgenutzt“

Von ihrer Tat sollen die Männer Handyvideos gemacht haben. Leonie war laut Staatsanwalt „stark beeinträchtigt und völlig wehrlos“. Die Anklage lautet auf Vergewaltigung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch einer unmündigen Person. Der Anwalt des jungen Mannes, in dessen Wohnung das Mädchen starb, kündigte an, dass sich sein Mandant schuldig bekennen werde. Den drei aus Afghanistan stammenden Verdächtigen drohen Strafen zwischen zehn Jahren und lebenslang. Nur einem von ihnen droht lebenslänglich.
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Der Staatsanwalt schloss nicht aus, dass sich das Verfahren noch zu einem Mordprozess ausweiten könnte, falls weitere belastende Tatsachen Vorschein kämen. „Das Mädchen hat sich den Jungen anvertraut. Dies wurde von den Angeklagten schamlos ausgenutzt.“, sagte er.
Zwei der drei Angeklagten im Fall Leonie bestreiten die Vorwürfe

Zum Auftakt hat einer der Angeklagten seinen Verteidiger ein Geständnis ankündigen lassen. Die Verteidiger der anderen Männer kündigten keine Geständnisse an. Der Älteste hat laut seinem Anwalt ausgesagt, dass er mit dem Mädchen Sex gegen Bezahlung gehabt habe. Der Jüngste hat angegeben, dass er und das Mädchen ein Paar gewesen seien, und dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Laut Staatsanwalt sprechen die Verletzungen des Opfers und die in einem Getränk aufgelösten Drogen eindeutig für eine Vergewaltigung.
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Sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren sind in Österreich illegal und werden nach Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft, je nach den Umständen auch härter.
Bei sexuellen Handlungen mit einer Person unter 14 kommt es nie auf die Frage einer angeblichen Einvernehmlichkeit an. Das Geschworenengericht soll am 6. Oktober die Urteile verkünden.(dpa/rtl.de/uvo)