Video der Tat verbreitet sich im Netz

Zwei 14-Jährige quälen und vergewaltigen 13-jährigen Jungen in Königslutter

ILLUSTRATION - Das Wappen der Polizei Nordrhein-Westfalen und der Schriftzug «Polizei» sind auf einem Polizeiauto zu sehen. Bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen werden 29 Beamte verdächtigt, an mindestens fünf rechtsextremen Chat-Gruppen beteiligt gewesen zu seinDer 69-jährige Tatverdächtige war am letzten Mittwoch festgenommen worden, danach aber mangels Haftgründen aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen 14-Jährigen Haupttäter und einen weiteren 14-Jährigen. (Symbolbild)
fst abl, picture alliance/dpa, Fabian Strauch

Das Opfer muss ihre Schuhe küssen – mit dem Handy filmen sie die grausame Tat!
Zwei 14-Jährige sollen im niedersächsischen Königslutter einen 13-jährigen Jungen geschlagen, erniedrigt und vergewaltigt haben. Die Tat ereignet sich Ende September, seitdem verbreitet sich das Video der Tat im Netz. Laut Staatsanwaltschaft ist der mutmaßliche Haupttäter schon mehrfach auffällig geworden.

Wurde der 13-Jährige schon einmal zum Opfer?

Es ist unvorstellbar, was das 13-jährige Opfer bei der Tat durchlebt. Laut den Ermittlern könnte es nicht das erste Mal gewesen sein, dass der Junge ins Visier der Täter geraten ist. „Erst im Zuge der aktuellen Ermittlungen hat sich der Verdacht ergeben, dass der Haupttäter sein aktuelles Opfer bereits in der Vergangenheit attackiert hat,“ sagt Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, im Gespräch mit RTL. Näheres könne er aber derzeit noch nicht mitteilen.

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Polizei warnt vor Verbreitung des Tat-Videos

Nach dem Übergriff teilen die mutmaßlichen Täter das grausame Tat-Video mit ihren Klassenkameraden. Schließlich landet es in den sozialen Medien. Polizei und Staatsanwaltschaft wollen nun ermitteln, wie weit und auf welchen wegen sich das Video verbreitet hat und gegen eine weitere Verbreitung vorgehen. „Das sind wir dem Opfer schuldig“, meint Christian Wolters. „Jeder, der das Video verbreitet, sollte daran denken, dass er damit auch das Leid des Opfers vergrößert!“

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Und nicht nur das, wer das Video teilt, macht sich strafbar. Für alle Personen ab 14 Jahren könne das sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr drohnen, so die Staatsanwaltschaft. „Wer das Video verbreitet oder verbreitet hat, läuft akute Gefahr, dauerhaft sein Handy loszuwerden“, meint der Sprecher. Denn bei dem Video handelt es sich um ein Beweismittel, dass die Ermittler samt Handy einziehen müssten.

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Mutmaßlicher Haupttäter noch in weiterem Fall vor Gericht

Wolters: „Bereits im vergangenen Jahr wurde dreimal wegen Körperverletzung und einmal wegen Raubs gegen den Beschuldigten ermittelt.“ Doch damals sei der Junge noch nicht strafmündig. Weil er noch keine 14 Jahre alt war, werden die Verfahren gegen ihn eingestellt. Bei keinem Opfer habe es sich aber um das jetzige Opfer gehandelt, erklärt der Sprecher.

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Auffällig wird der 14-Jährige dann erneut im Frühjahr 2023, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Gemeinsam mit einem elf- und einem 13-Jährigen soll der Jugendliche ein Mädchen erst mit Stöcken beworfen und dann damit auf sie eingeschlagen haben. Nur wenig später habe er dem damaligen Opfer erneut aufgelauert und mit der Faust gegen den Kopf geschlagen. Für den Vorfall ist der 14-Jährige derzeit wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht Helmstedt angeklagt.

Jetzt droht ihm schon der nächste Prozess…