Deutlich härtere Strafe für Ex-Fußballprofi wäre möglich gewesen

Kinderpornografie-Prozess: Strafrecht-Professorin erläutert mildes Metzelder-Urteil

Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder ist für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Vor allem Nicht-Juristen haben wenig Verständins dafür, warum das Gericht keine härtere Strafe verhängte. Elisa Hoven ist Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig und erklärt im Interview, dass eine deutlich härtere Strafe möglich gewesen wäre.

Neues Gesetz gegen Kindesmissbrauch greift noch nicht

Former soccer player Christoph Metzelder and his lawyer Ulrich Sommer bump fists before the beginning of his trial, at a regional court in Duesseldorf, Germany, Thursday, April 29, 2021. The former defender of Borussia Dortmund, Real Madrid and Schalke 04 stands trial on charges of possession and distribution of child pornography. (Wolfgang Rattay/AP via Pool
Christoph Metzelder und sein Anwalt Ulrich Sommer begrüßen sich im Gericht.
elo/pac, AP, Wolfgang Rattay

Erst vor wenigen Wochen hatte die Groko härtere Strafen für Kindesmissbrauch beschlossen: Ein einziges kinderpornografisches Bild reicht in der neuen Regelung bereits für eine Mindeststrafe von einem Jahr. Allerdings ist dieses Gesetz noch nicht in Kraft – sonst wäre das aktuelle Metzelder-Urteil von zehn Monaten gar nicht mehr möglich, wie die Expertin erklärt.

Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafen wäre möglich gewesen

Doch auch nach dem geltenden Recht, wäre eine härtere Strafe möglich gewesen – bis zu drei Jahre Haft. Elisa Hoven vermutet, dass die vergleichsweise geringe Zahl an Bildern im Fall Metzelder ein Grund für das niedrige Strafmaß ist – in vielen anderen Fällen ginge es um Größenordnungen von mehreren 10.000 Fotos, die bei den Angeklagten gefunden würden.

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Geständnis und Therapie wirken oft strafmildernd

Die von Metzelder gezeigt Reue und der Umstand, dass er sich in Therapie begeben hat, dürften ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Elisa Hoven bestätigt, dass sich dieses Verhalten in der Regel strafmildernd auswirkt. Aus Sicht des Anwaltes von Christoph Metzelder ist das Urteil allerdings noch zu hart. Er erwägt in Revision zu gehen.

Vorverurteilung in der Öffentlichkeit nicht genug berücksichtigt?

Christoph Metzelders Anwalt Ulrich Sommer
Christoph Metzelders Anwalt Ulrich Sommer nach dem Prozess in Düsseldorf.
RTL

Christoph Metzelders Anwalt erwägt eine Revision des Gerichtsurteils gegen den Ex- Fußballnationalspieler.Er sehe "für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden", sagte Ulrich Sommer nach der Verhandlung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Sommer meint unter anderem, dass die mediale Vorverurteilung im Urteilsspruch nicht ausreichend mildernd berücksichtigt wurde. "Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise auch die Berufung", sagte er.