Deutlich härtere Strafe für Ex-Fußballprofi wäre möglich gewesen
Kinderpornografie-Prozess: Strafrecht-Professorin erläutert mildes Metzelder-Urteil
30 weitere Videos
Christoph Metzelder zu Bewährungsstrafe verurteilt
Ex-Fußballprofi Christoph Metzelder ist für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden . Vor allem Nicht-Juristen haben wenig Verständins dafür, warum das Gericht keine härtere Strafe verhängte . Elisa Hoven ist Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig und erklärt im Interview, dass eine deutlich härtere Strafe möglich gewesen wäre.
Neues Gesetz gegen Kindesmissbrauch greift noch nicht
Erst vor wenigen Wochen hatte die Groko härtere Strafen für Kindesmissbrauch beschlossen: Ein einziges kinderpornografisches Bild reicht in der neuen Regelung bereits für eine Mindeststrafe von einem Jahr. Allerdings ist dieses Gesetz noch nicht in Kraft – sonst wäre das aktuelle Metzelder-Urteil von zehn Monaten gar nicht mehr möglich, wie die Expertin erklärt.
Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafen wäre möglich gewesen
Doch auch nach dem geltenden Recht, wäre eine härtere Strafe möglich gewesen – bis zu drei Jahre Haft. Elisa Hoven vermutet, dass die vergleichsweise geringe Zahl an Bildern im Fall Metzelder ein Grund für das niedrige Strafmaß ist – in vielen anderen Fällen ginge es um Größenordnungen von mehreren 10.000 Fotos, die bei den Angeklagten gefunden würden.
Empfehlungen unserer Partner
Geständnis und Therapie wirken oft strafmildernd
Die von Metzelder gezeigt Reue und der Umstand, dass er sich in Therapie begeben hat, dürften ebenfalls eine Rolle gespielt haben. Elisa Hoven bestätigt, dass sich dieses Verhalten in der Regel strafmildernd auswirkt. Aus Sicht des Anwaltes von Christoph Metzelder ist das Urteil allerdings noch zu hart. Er erwägt in Revision zu gehen.
Vorverurteilung in der Öffentlichkeit nicht genug berücksichtigt?
Christoph Metzelders Anwalt erwägt eine Revision des Gerichtsurteils gegen den Ex- Fußballnationalspieler.Er sehe "für andere Instanzen noch viel zu diskutieren und rechtlich zu entscheiden", sagte Ulrich Sommer nach der Verhandlung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.
Sommer meint unter anderem, dass die mediale Vorverurteilung im Urteilsspruch nicht ausreichend mildernd berücksichtigt wurde. "Das wäre eine Sache für die Revision oder möglicherweise auch die Berufung", sagte er.