Richter: "Verkettung unglücklicher Umstände"

Junge Frau (28) stirbt wegen defekter Gastherme - Freispruch für Anlagentechniker

Haus in Hamburg
In diesem Haus in Hamburg ist die 28-jährige Frau an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung gestorben. Auch weitere Personen wurden verletzt.
RTL
von Andreas Geerken und Jessica Sander

Zwei Techniker sollten für den Tod einer jungen Frau verantwortlich sein – doch jetzt die Wende!
Den beiden Männer wurde vorgeworfen die Gastherme in einer Wohnung nicht ordnungsgemäß repariert zu haben. Die 28-jährige Bewohnerin stirbt daraufhin an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Doch Mittwochmittag (18. Oktober) werden beide freigesprochen. Eine Verkettung unglücklicher Umstände soll zum Tod der jungen Frau geführt haben.

Die Anklage: fahrlässige Tötung

Man sieht es ihren Gesichtern an. Simon W. und Mustafa Y. sind schwer angeschlagen als sie den Gerichtsaal betreten. Die Vorwürfe gegen die beiden Angeklagten wiegen auch schwer. Sie sollen als Anlagentechniker eine Gastherme in einer Wohnung nicht ordnungsgemäß repariert haben. Eine junge Frau (28) stirbt in derselben Nacht an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Die Anklage: fahrlässige Tötung.

Doch dann die Wende: Während der Verhandlung stellt sich heraus, ein technischer Defekt der Gasttherme muss für das Unglück verantwortlich sein. Der Richter spricht von einer Verkettung unglücklicher Umstände. Die Angeklagten werden freigesprochen.

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Frau ruft Handwerker, weil Gastherme nicht mehr funktioniert

Es ist der 21. September 2021. Eine 28-jährige Frau bemerkt Probleme mit ihrer Gastherme. Sie funktioniert nicht mehr. Anlagenmechaniker Simon W. und sein Mitarbeiter Mustafa Y. bringen die Therme wieder zum Laufen. Alles scheint normal. Die Hamburgerin geht schlafen und wacht nicht mehr auf. In der Nacht stirbt sie an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung, verursacht durch die defekte Gastherme.

Ein Freund habe laut Pressemeldung der Polizei vom 23. September am Nachmittag des Unglückstags noch mit der Frau telefoniert. Sie soll sich da komisch verhalten haben. Als er seine Freundin später dann nicht mehr erreicht, alarmiert er die Polizei. Die Einsatzkräfte finden die Frau tot ihrer Wohnung. Auch zwei Polizisten, zwei Feuerwehrleute und zwei Anwohner, die später dazukommen, werden mit einer Kohlenmonoxidvergiftung ins Krankenhaus gebracht.

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Ein technischer Defekt als Ursache?

Laut Anklage sollen die Angeklagten zwei defekte Dichtungen am Brenner und am Kondensatschlauch sowie eine fehlerhafte Einstellung des Gas-Luft-Gemisches übersehen haben. Beide Angeklagten sagen aus, aber es ist vor allem Simon W., der spricht. „Es ist eine unglaubliche Tragödie und ich möchte mein Bestes tun, um den Sachverhalt aufzuklären“, so der Anklagte. Klar ist aber auch, er bestreite den Vorwurf. Die Therme sei wieder normal gelaufen, auch die CO2 Werte seien nach dem Anstellen der Anlage wieder normal gewesen, so der Anklagte in seiner Aussage.

Als ein Mitarbeiter des Gasthermenherstellers als Zeuge befragt wird, ändert sich der Prozess. Denn er könne sich nicht erklären, wie Gas hätte austreten können. Normalerweise schaltet sich die Therme in solch einem Fall ab. Hat sie aber nicht und daher geht das Gericht von einer Verkettung unglücklicher Umstände aus und spricht die Angeklagten frei.

Ob sich der Anlagenhersteller noch verantworten muss, dass ist bisher nicht klar.