Deutscher klagt mehr als 700 Euro ein

Bett zu klein? Hotel muss Urlauber sein Geld zurückzahlen!

ARCHIV - Ein Hotelbett in Köln (Foto vom 13.09.2010). Foto: Oliver Berg/dpa (zu dpa "Deutschland-Tourismus im Aufwind: Mehr Gäste im ersten Halbjahr" vom 10.08.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++
RTL fragt eine Rechtsanwältin: Kriegt man bei zu kleinen Betten sein Geld zurück? (Symbolfoto)
dpa, Oliver Berg

Nein, das ist kein Scherz!
Für viele gibt es wohl keine schönere Vorstellung als eine Reise mit Freunden nach Mauritius. Doch einem Mann aus NRW vergeht beim Blick auf die Betten jede Vorfreude. Er verklagt das Hotel wegen zu wenig Platz im Bett – mit Erfolg!
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Gericht entscheidet: 1,40 Meter ist für zwei Personen zu klein!

Der Mann aus Hamm (Nordrhein-Westfalen) buchte einen Urlaub für sich, seine Ehefrau und drei weitere Mitreisende. Während er und seine Gattin mit dem Zimmer zufrieden sind, folgt für die Dreiergruppe bei Ankunft der Schock. Statt den drei gebuchten Betten gibt es derer nur zwei. Die sind jeweils zudem nur 1,40 Meter breit. Für zwei Menschen viel zu klein findet er – und offenbar auch das Amtsgericht Hannover.

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Das Gericht entscheidet, dass die Reisenden mehr als 70 Zentimeter pro Person erwarten dürfen. Jetzt muss das Hotel mehr als 700 Euro an den Mann aus Hamm zurückbezahlen. Den Grund dafür erklärt Rechtsanwältin Nicole Mutschke im Gespräch mit RTL: „Hier war explizit von einem ‚besonders hochwertigen Hotel‘ mit ‚komfortabler Ausstattung‘ die Rede. In einem Luxushotel wird man – zu Recht – anderes erwarten dürfen als in einer Jugendherberge.“

Im Video: Hotel macht die Schotten dicht, aber die Gäste sind noch da

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Rechtsanwältin: Es gibt keine internationale Mindestgröße für Hotelbetten

Die wenigsten Hotels machen genaue Angaben zu ihrer Bettengröße. Deswegen geht man danach, was man im „Allgemeinen objektiv erwarten darf“, erklärt Mutschke weiter. Dabei sind die Erwartungen in einem Luxushotel natürlich höher, als in einer Ein-Sterne-Unterkunft. „Außerdem muss man sich vor Ort bereits beschweren und auch versuchen, Abhilfe zu bekommen“, so die Rechtsanwältin. Dann sind die Chancen auf eine Rückerstattung besser.

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Eine gesetzliche Mindestgröße für Hotelbetten gibt es nicht. Ob man sein Hotel also wegen zu wenig Platz im Bett verklagen kann, ist wie so oft eine Einzelfallentscheidung. Das Urteil des Amtsgerichts Hannover ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. Trotzdem: Wenn es um erholsamen Urlaub geht, kommt es manchmal auf jeden Zentimeter an. (dpa/jjä)